Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, sowie  die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2016 übermittelt.

 

Bezüglich der Finanzplanungen der Jahre 2017-2019 und der darin vorgesehenen Hochbehältersanierungen überlegten die Verbandsräte Glock und Amend die vorhandenen Hochbehälterkammern durch neue Edelstahlbehälter auszutauschen, damit eine längere Haltbarkeit gewährleistet sei.

Diesbezüglich solle zur nächsten Sitzung eine Zusammenstellung über die Kosten für eine Sanierung und Neubau erfolgen.

 

Der Vorsitzende Birkholz teilte mit, dass heute über den Haushalt 2016 zu entscheiden sei, dies jedoch die zukünftige Finanzplanung betrifft. Sobald eine Sanierung ansteht ist über die tatsächliche Vorgehensweise im Gremium zu entscheiden.

 

Verbandsrat Piplat fragte aufgrund der jährlichen Kreditaufnahmen, ob aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase ein höherer Kredit für alle Maßnahmen aufgenommen werden könne.

Laut Kämmerer Schlegel werden Genehmigung für Kreditaufnahmen nur für den aktuellen Haushalt und den darin aufgeführten Investitionsmaßnahmen erteilt.

 

Verbandsrat Glock sprach den aktuellen Schuldenstand, sowie die vorgesehenen Kreditneuaufnahmen an. Es ist ihm ein Rätsel, wie der Verband dies jemals zurückzahlen könne.

 

Laut Verbandsrat Amend befinden sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verbandes auch auf die nächsten Jahre gesehen voll im Rahmen. Ihn sorgt mehr, dass die derzeitigen Brunnen nur über eingeleitetes Quellwasser bestehen könnten. Seiner Meinung nach muss mittelfristig über einen neuen Brunnen nachgedacht werden.

 

Nach Verbandsrat Piplat müssten die Kosten für die zu ersetzende Sicherungstechnik im Vermögenshaushalt aufgeführt werden, damit diese auch in der Vermögenbuchführung erscheinen.

Kämmerer Schlegel zitierte hierzu aus der Verwaltungsvorschrift für die kamerale Haushaltsführung. Danach sind Kosten für Erhaltungsaufwand, egal in welcher Höhe, im Verwaltungshaushalt zu führen.

 

Weiter überlegte Verbandsrat Piplat zukünftig die Investitionspauschale der Mitgliedsgemeinde zu erhöhen, damit keine Kreditaufnahmen notwendig sind.

 

Hierzu meinte Verbandsrat Zöller, dass es bereits jahrzehntelang das Ziel des Verbandes war die Investitionen über Kreditaufnahmen zu leisten und über den Wasserabgabepreis abzurechnen, um die Verteilung aller Kosten fair zu handhaben.

 

Im Anschluss wurde durch Kämmerer Schlegel die nachfolgende Haushaltssatzung verlesen:

 

Haushaltssatzung

 

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe 

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2016

 

Auf Grund der Art 41 Abs. 1  des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)  und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband  folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          1.010.500          

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit             557.800                     

ab.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                           210.000 

festgesetzt

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

1.    Betriebskostenumlage

Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2016 bis einschl. 31.12.2016   1,95 Euro + 7 % MWSt.

 

 

2.    Investitionsumlage

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 25.000 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist lt. Verbandssatzung das Verhältnis der im letzten Jahr im Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder abgenommenen Wassermenge.

 

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                    160.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.


Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0