Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Zwischen den einzelnen Verbänden und der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten (VGem.) bestehen Zweckvereinbarungen zur Übertragung der Verwaltungsaufgaben mit Geschäftsführung auf die VGem. Diese stammen aus dem Jahr 1983 und müssen bezüglich der zu entrichtenden Kostenpauschale dringend angepasst werden.

 

Die Verwaltungsaufgaben der Verbände werden innerhalb der VGem. hauptsächlich von der Kämmerei und Kasse wahrgenommen. Aus diesem Grund wurde die Kostenpauschale in den letzten Jahren nach den angefallenen Kosten der VGem. aus dem Unterabschnitt 0300 berechnet.

 

Nachdem seit Änderung der Geschäftsleitung innerhalb der VGem die Geschäftsführungen der Verbände nun von der Geschäftsleiterin, Frau Wolz und dem Kämmerer, Herr Schlegel vorgenommen werden, sind auch die Personalkosten von Frau Wolz in das Umlagevolumen mit einzubeziehen.

 

Somit wird der Kostenersatz nach folgendem Modus berechnet:

 

Als Umlagevolumen werden aus der Jahresrechnung der VGem. des jeweiligen Vorjahres die Unterabschnitte 0300 (Finanzverwaltung), sowie die Personalkosten der Geschäftsführerin aus dem Unterabschnitt 0200 herangezogen. 20 % aus dem vorgenannten Umlagevolumen  wird auf die mitverwalteten Verbände als Kostenersatz verteilt.

Als Verteilungsmodus wird der prozentuale Anteil aus den Haushaltsvolumen der Verbände des Vorjahres festgelegt.

 

Die anfallenden Kosten für die Personalfälle bei der AKDB werden den Verbänden separat in Rechnung gestellt.

 

Mit der Änderung ist nun jederzeit für jeden Verband ein qualifizierter Ansprechpartner im Hause, da sich die vorgenannten Personen gegenseitig vertreten.

 



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

7

7

7

0