Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2016, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes über das Ratsinformationssystem ausgehändigt.

 

Zur erneuten termingebundenen Antragsstellung auf Stabilisierungshilfe musste das Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.

 

Zum Haushaltsplan nachfolgend die:

 

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Altenbuch

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2016

 

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                              2.006.600 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                   970.500 €

ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                                                                                                        150.000 €

festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1)    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe         360 v.H.

b)    Für die Grundstücke                                                   360 v.H.

2)    Gewerbesteuer                                                                 360 v.H.

 

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                               330.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft

 


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016.

Er nimmt das Haushaltskonsolidierungskonzept zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0