Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2016, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes über das Ratsinformationssystem ausgehändigt.
Zur erneuten termingebundenen Antragsstellung auf Stabilisierungshilfe musste das Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.
Zum Haushaltsplan nachfolgend die:
Haushaltssatzung
der Gemeinde
Altenbuch
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2016
Auf
Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit
festgesetzt;
er
schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
2.006.600 €
und
im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
970.500 €
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 150.000 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1)
Grundsteuer
a)
Für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 360
v.H.
b)
Für
die Grundstücke 360
v.H.
2)
Gewerbesteuer 360
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf 330.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016.
Er nimmt das Haushaltskonsolidierungskonzept zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |