Den Verbandsräten wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, sowie die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2016 übermittelt.
Einzelne Fragen zum Haushaltsplan durch Bgm. Amend, Altenbuch wurden vom Kämmerer beantwortet.
Im Anschluss verlas der Kämmerer die nachfolgende
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes Faulbach
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes –
BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 954.000 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit 230.000
Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von
Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 760.300,00
Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2015 auf 243 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.128,80 € festgesetzt.
Investitionsumlage
1.
Der
durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll
wird auf
20.000,00 Euro festgesetzt
und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt
(Investitionsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand
vom 01. Oktober 2015 auf 243 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 82,30 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Faulbach beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
7 |
5 |
5 |
0 |