Sitzung: 11.07.2016 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch die Verbandsversammlung auch eine Entlastung zu beschließen.
Hierzu erteilte der Vorsitzende Verbandsrat Guilleame das Wort.
Dieser stellte fest, dass die Beschlüsse getrennt erfolgen müssen. Nachdem der Vorsitzende erst seit 2014 den Vorsitz hat, ist er auch erst ab da bei der Entlastung persönlich betroffen und demnach von der Abstimmung ausgeschlossen.
Die Verbandsversammlung erteilt für die Jahresrechnung 2012 ihre Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |
Die Verbandsversammlung erteilt für die Jahresrechnung 2013 ihre Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |
Die Verbandsversammlung erteilt für die Jahresrechnung 2014 ihre Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |
Die Verbandsversammlung erteilt für die Jahresrechnung 2015 ihre Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |