Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ (MdB-Gebiet).

 

Es ist vorgesehen, das Dach zu drehen und die Werkstatt im Anschluss an das Wohngebäude neu aufzubauen. Hierzu fand bereits eine Vorberatung (Bauvoranfrage) im Gremium am 19.05.16 statt.

 

Das Bauvorhaben stimmt mit den neuen Festsetzungen des Gesamtbebauungsplanes nicht überein:

 

Im hinteren Teil zur Waldstraße wird die Baugrenze minimal Überschritten – dies war bereits im alten Bestandsgebäude der Fall.

 

Hierfür müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig; werden aber noch vom Bauherrn nachgereicht.

 

Der Stadtrat nahm Einsicht in die Planunterlagen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Bauvoranfrage des Herrn Birkholz Benjamin, Waldstr. 1, 97909 Stadtprozelten-Neuenbuch zum Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Werkstatt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 80, Gemarkung Neuenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der nördlichen Baugrenze wird Befreiung von den Festsetzungen des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB gewährt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0