Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

2. Vors. Weiner wies Eingangs der Haushaltsberatung darauf hin, dass sich der Gemeinderat in Faulbach für eine Finanzierung der Investitionen des Verbandes über den Wasserabgabepreis ausgesprochen habe.

 

Gleiches gab Bgmin. Kappes für den Stadtrat von Stadtprozelten bekannt, mit der Anmerkung, dass eine möglichst langfristige Finanzierung über den Verband gesucht werden sollte.

 

Auch Bgm. Glock teilte mit, dass sich die Mehrheit des Gemeinderates für die Erhöhung des Abgabepreises ausgesprochen habe.

 

Die Eckdaten des Haushaltes wurden dann vom 2. Vors. Weiner sowie Kämmerer Freund vorgetragen.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatung wurde auch über die Erhöhung des Wasserabgabepreises an die Mitgliedsgemeinden diskutiert.

 

Hierzu lag als Grundlage eine überschlägige Kalkulation des Kämmerers vor.

 

Nachdem eine Erhöhung der Gebühren jedoch erst gemäß dem Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2007 vorgesehen ist und auf die Anmerkung des Kämmerers hin, dass bis zum Jahresende aufgrund der dann erfolgten Ausschreibungen genauere Kalkulationsgrundlagen vorliegen, wurde eine Gebührenerhöhung bis zum Spätjahr zurückgestellt. Offen bleibe, so der Kämmerer, dabei auch die Frage, in wie weit sich die Gemeinde Altenbuch zu einem Anschluss an den Verband entscheiden werde.

 

Die Haushaltssatzung wurde wie folgt beschlossen:


H A U S H A L T S S A T Z U N G

 

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2006

 

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende H a u s h a l t s s a t z u n g:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006,

 

 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                           282.100,00 €

 

und

 

im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                         1.205.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.185.000,00 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

                                                                                                                                               

§ 4

 

(1)  B e t r i e b s k o s t e n u m l a g e

 

Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben.

 

Der Gebührensatz beträgt z. Zt. 0,55 € + 7 % MWSt.

 

(2)  I n v e s t i t i o n s u m l a g e

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf   100.000,00 €   festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2006 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

10

10

10

0

 

Verbandsrat Zöller merkte noch an, dass er allgemein eine bessere Information der Verbandsräte für wünschenswert erachte.