Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Höllgrund“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein; lediglich die Abstandsflächen können im nördlichen Bereich nicht voll auf dem Grundstück des Bauherren erbracht werden.

 

Es handelt sich um eine Fläche von rd. 12 cm Tiefe und 32 cm Breite, die auf dem gemeindlichen Grundstück zu liegen käme.

Aufgrund der geringen Fläche sollte seitens des Bauherrn versucht werden, hierfür eine Abweichung von den Abstandsflächen über die Untere Bauaufsichtsbehörde zu erlangen. Ein entsprechender Antrag liegt seitens des Bauherrn dem Bauantrag bei.

Ansonsten könnte die Gemeinde diese Abstandsfläche auf ihrem Grundstück übernehmen. Dies würde bedeuten, diese Fläche immer Freizuhalten und nicht für eigene Bauvorhaben doppelt zu belegen.

 

Seitens der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen die Abweichung von den Abstandsflächen zu forcieren und erst wenn dies rechtlich nicht möglich ist, die Abstandsfläche für den Bauherrn auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 2340, Gemarkung Unteraltenbuch zu übernehmen. 

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Kohlmann Bernd, Leichgasse 16, 97901 Altenbuch zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1900/4, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Abstandsflächen favorisiert die Gemeinde Altenbuch den Antrag auf isolierte Befreiung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften gem. Art. 6 BayBO; sollte dies nicht möglich sein, wird der 1. Bürgermeister Amend ermächtigt, die Abstandsflächenübernahme in den Maßen 12 cm Tiefe und 32 cm Breite auf dem Grundstück Fl.Nr. 2340, Gemarkung Unteraltenbuch, zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

10

1