Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Der Bauherr hat bereits in der KW 30 vorgesprochen und möchte noch Nachbarunterschriften einholen.

 

Der Bauantrag wird der Verwaltung erst in der KW 32 vorliegen und wird bis zur Sitzung noch geprüft.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ (WA-Gebiet).

 

Es ist vorgesehen, den Wintergarten im Gebäuderücksprung (Balkon/Terrasse) anzusetzen und anschließend anzuhängen.

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Gesamtbebauungsplans überein:

 

  • Die Baugrenze zur Straßenseite hin wird überschritten; Abstand zur Straße 5 m; geplant 3,30 m.

 

Hierfür müsste eine Befreiung von den Festsetzungen des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erfolgen. 

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Der Stadtrat nahm Einsicht in die Planunterlagen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Grasmann Walter und Frau Grasmann Sieglinde, Waldstr. 9, 97909 Stadtprozelten-Neuenbuch zum Neubau eines Wintergartens an dem vorhandenen Wohnhaus auf der Fl.Nr. 123/3, Gemarkung Neuenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze zur Waldstraße hin wird gem. § 31 Abs. 2 BauGB Befreiung von den Festsetzungen des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0