Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Zum Neubau des FFW-Hauses soll noch ein Buswartehäuschen errichtet werden.

 

Hierzu kann die Gemeinde eine Förderung bis zu 90 % erhalten.

Die Förderung des Freistaates Bayern beträgt 50% der förderfähigen Kosten pro Halle (Deckelungsbertrag 5.000,00 €). Der „Rest“ des bis zum Eigenanteil von 10% der förderfähigen Kosten übernimmt der Landkreis Miltenberg (Decklungsbetrag 3.000,00 €); d.h. bei einer Investition von 10.000,00 € sind 8.000,00 € Förderung möglich. Je nach Investition vergrößert bzw. verringert sich der Fördersatz.

 

In diesem Zug sollte auch überlegt werden, weitere Wartehallen (Buswendeplatz) anzuschaffen.

 

Wichtig ist, dass mit dem Bau/Bestellung der Wartehalle vor Förderzusage nicht begonnen wird.

 

Es sind keine Vergleichsangebote notwendig.

 

Fahrgastunterstände sind verfahrensfrei, d.h. es ist keine Baugenehmigung notwendig (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 e) BayBO).

 

Gemeinderäte Hepp und Fleckenstein befürworteten das Vorhaben bezüglich der Förderung weitere Buswartehäuschen zu errichten und die veralteten abzureißen.


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt, für die Bushaltestelle an der Hauptstr. 29 (Fl.Nr. 900/6, Gemarkung Unteraltenbuch) eine Buswartehäuschen nach erfolgter Förderzusage anzuschaffen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0