Beschluss: zurückgestellt

Die Mitgliedskommunen der Kommunalen Allianz Südspessart Collenberg, Dorfprozelten, Stadtprozelten, Faulbach und Altenbuch gewähren für Investitionen zur Erhaltung vorhandener sowie zur Schaffung neuer Bausubstanz Zuwendungen, um erhaltenswerte leer stehende Gebäude in der Region zu revitalisieren oder vorhandene Baulücken zu schließen. Damit soll einer Abwanderung in die Siedlungsgebiete und einer Verödung der Ortskerne entgegengewirkt werden.

 

Beiliegendes Satzungsmuster dient zur Beratungs- und Diskussionsgrundlage.

 

Das Fördergebiet (Altort) wäre für die Stadt Stadtprozelten auszuschließen, da wir hier bereits ein durch die Städtebauförderung gefördertes Gebiet (Sanierungsgebiet) vorhalten.

 

Es wäre daher sinnvoll – für andere Ortsbereiche /-teile die Allianzförderung zu installieren (Bsp. Ortsteil Neuenbuch, Baugebiet Kleine Steig, Rest Hauptstraße und Gräulesberg, Brandenburg, Brasselburg etc.).

 

Das „Fördergebiet“ wäre noch abzugrenzen.

 

Stadtrat Piplat ist der Meinung, dass innerhalb der Allianzgemeinden die Förderung gleich gehandhabt werden sollte. Auch müsse das Fördergebiet abgegrenzt werden, da bei Genehmigung auf das gesamte Gemeindegebiet dies der Stabilisierung der Innenbereiche entgegenspricht.

 

Zweiter Bürgermeister Adamek stellte die Frage, ob dies Auswirkung auf die Bewilligung der Stabilisierungshilfe haben könnte, da es sich hierbei um eine reine freiwillige Leistung der Stadt handelt.

Nachdem dieser Aspekt durchaus begründet ist, hatte sich Kämmerer Schlegel bereits im Vorfeld der Sitzung mit der Regierung von Unterfranken diesbezüglich unterhalten. Von dessen Seite wurde signalisiert, dass bei ausführlicher Begründung im Haushaltskonsolidierungskonzept eine solche Förderung ähnlich angesehen wird, wie die bereits laufende Städtebauförderung im Altstadtbereich. Jedoch sollte die Stadt den Haushaltsansatz hierfür nicht übertreiben. Weiterhin sollte eine Begrenzung, bzw. eine Klausel in der Vereinbarung vorhanden sein, welche den Anspruch ausschließt, sofern die Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. Dies wär mit dem § 5 der Vereinbarung erfüllt.

 

Nach Stadtrat Johne passt eine solche Förderung auf den Ortskern von Neuenbuch, nicht aber für Stadtprozelten, da hierfür bereits ein Förderprogramm besteht. Die gesamte Gemeindefläche, ohne die bestehende Sanierungsfläche der Altstadt, zu benennen sieht er aber kritisch an.

 

Grundsätzlich kann nach Stadtrat Johne die Allianz Südspessart mangels Ermächtigungsgrundlage nicht für alle Mitgliedskommunen eine Satzung wie diese erlassen.

Jedoch könne jede Mitgliedsgemeinde für sich eine solche Satzung beschließen.

 

Hierzu müssten seiner Meinung nach folgende Änderungen vorgenommen werden:

 

§ 1       im Hinblick des Bestimmtheitsgrundsatzes müsste der Geltungsbereich genau definiert werden. Es reicht nicht aus auf Lagepläne abzustellen, welche in den Mitgliedskommunen ausliegen. Es müsste jede Gemeinde für sich das Fördergebiet konkret in Lagepläne einzeichnen und diese als Anlage beifügen.

Auch die zeitliche Abgrenzung macht wenig Sinn, da eine gemeindliche Satzung jederzeit durch Änderungssatzungen geändert oder aufgehoben werden kann.

 

In § 2 Abs. 1 sollte die Förderung von unbebauten Grundstücken überdacht werden, da es fraglich ist, ob dies dem Ziel entspricht, Leerstände zu verhindern;

 

§ 2 Abs. 3 sollte auch auf sonstige Niesbrauchsberechtigte, wie z.B. Erbbauberechtigte, erweitert werden;

 

In § 2 Abs. 4 müssten die unbestimmten Rechtsbegriffe wie „Erhaltung der charakteristischen Eigenart des Ortskerns“ und „Verbesserung des Ortsbildes“ genauer definiert werden;

 

Die Überschrift des § 3 passt nicht zum anschließenden Text,  dies gehört eigentlich noch zu den Fördervoraussetzungen;

 

§ 3 Abs. 1 sieht er in Bezug auf Gebäude zu Gewerbezwecken und mit landwirtschaftlicher Nutzung bedenklich;

 

§ 3 Abs. 2 widerspricht dem Programm die alte Bausubstanz zu erhalten und sollte überdacht werden;

 

Positiv sieht er die kindbezogene Förderung in § 4 Abs. 2 als familienpolitischen Anreiz.

 

Das Ziel ist für Stadtrat Johne unterstützenswert, jedoch sind noch einige Fragen offen. Die Satzung  müsste sowohl inhaltlich, als auch rechtlich angepasst werden.

 

Stadtrat Meyer erachtet ebenfalls das Zielgebiet Neuenbuch für sinnvoll, aber auch er sieht noch Überarbeitungsbedarf.

 

Bürgermeisterin Kappes erwähnte, dass die Gemeinden Altenbuch, Collenberg und Dorfprozelten bereits die Vereinbarung in der vorgelegten Fassung beschlossen haben.

 

Auch für Stadträtin Tauchmann sollten die Modalitäten der Vereinbarung nochmal konkretisiert werden, da diese so nicht auf Stadtprozelten passen würden.

 

Stadtrat Schork sieht die Regelung im § 2 Abs. 1, dass das Gebäude mindestens 12 Monate ungenutzt sein müsste, kritisch an. Ansonsten wäre auch für ihn Neuenbuch als festzusetzendes Gebiet geeignet.

 

Dem entgegnete Stadtrat Meyer, dass als Ziel des Programmes vorrangig dem Leerstand entgegengewirkt werden soll. Deshalb ist die 12-Monate-Regelung auch sinnvoll.

 

Herr Piplat schlug vor, mit allen Allianzkommunen ein Gespräch zu suchen, um geeignete Formulierungen zu finden, welche für alle passend wären.

 

Stadtrat Schwind sieht persönlich keine Verbesserung der Leerstandsituation durch eine solche Förderung. Insbesondere im Bergweg wird sich nichts ändern. Junge Familien wollen Grünflächen vor Ihrem Haus, sowie das Anwesen mit dem Auto anfahren können.

 

Dem entgegnen die Stadträte Piplat und Johne, dass Altorte gefördert werden müssen, damit kein weiterer Verfall entsteht.

 

Laut Herrn Adamek gibt es viele Förderungen vom Staat. Andere Städte und Gemeinde hatten viel Erfolg damit. Es müssen nur die passenden Rahmenbedingungen geschaffen werden.

 

Bürgermeisterin Kappes teilte mit, dass am 06.10.2016 die nächste Steuerkreissitzung der Allianz Südspessart stattfindet. Bis dahin sollten Vorschläge zu Änderungen erarbeitet werden, um diese dort vorzutragen. Eine Beschlussfassung kann demnach in der heutigen Sitzung nicht erfolgen.

 

Frau Kappes teilte dem Gremium mit, dass im Zuge des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Sanierungsgebiet der Altstadt eine Broschüre entworfen wurde, welche auf das bestehende Förderprogramm der Stadt Stadtprozelten hinweist. Alle, auch auswärts wohnende, Eigentümer  leerstehender Gebäude haben diese Broschüre zur Information erhalten.

Gleichzeitig dankte sie dem Stadtrat für die bisherige unterstützende Arbeit und gleiche Sichtweise im Zuge des Förderprogrammes.