Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Aus der Bürgerschaft der Gemeinde Altenbuch wurde die Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) über die Hauptstraße in Altenbuch, MIL 35, angeregt. Zuständig für die Ausweisung von Fußgängerüberwegen auf der Kreisstraße MIL 35, Ortsdurchfahrt Altenbuch, ist gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Miltenberg.

 

Der Vorschlag bezieht sich auf die Schulwege im Bereich der Bushaltestellen am neuen Feuerwehrhaus, Hauptstraße 30 / 31, und bei der Metzgerei Zwiesler, Hauptstraße 127.

 

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwVStVO) müssen folgende Voraussetzungen für die Anlegung eines Fußgängerüberweges bestehen:

 

Örtliche Voraussetzungen

-       innerhalb geschlossener Ortschaften

-       nicht auf Straßen, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf

-       Gehweg auf beiden Straßenseiten

-       nur ein Fahrstreifen je Richtung

-       ausreichende Entfernung zwischen zwei Fußgängerüberwegen

-       im Zuge von Grünen Wellen, in der Nähe von Lichtzeichenanlagen oder über gekennzeichnete Sonderfahrstreifen nach Zeichen 245 dürfen Fußgängerüberwege nicht angelegt werden

-       in der Regel sollen Fußgängerüberwege zum Schutz der Fußgänger auch über Radwege hinweg angelegt werden

 

Verkehrliche Voraussetzungen

-       Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn dem Fußgänger Vorrang zu geben ist, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt.

-       Dies ist jedoch nur der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.

 

In einschlägigen Foren wird als Aussage für die „Fahrzeugstärke“ und „Fußgängeraufkommen“ folgende vereinfachte Untergrenze genannt:

-       in der Regel 50 Fußgänger pro Stunde
bei 200 – 300 Kraftfahrzeugen in der gleichen Stunde

 

Ob diese Untergrenze bei Fahrzeugstärke und Fußgängeraufkommen auf der MIL35 in Altenbuch erreicht wird, ist fraglich. Die Verwaltung bezweifelt deshalb, dass ein entsprechender Antrag bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Miltenberg erfolgreich verlaufen wird.

 

Gemeinderat Fleckenstein merkte zudem an, dass die Parkmöglichkeiten am Anwesen der Metzgerei Zwiesler nicht außer Acht gelassen werden darf, da durch einen Fußgängerüberweg Teile dieser wegfallen würden.

 

Nach einer intensiven Diskussion war man sich einig die Fußgängerüberwege beim Landratsamt zu beantragen, jedoch über die genaue Vorgehensweise nochmal beraten möchte.

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt die Beantragung von zwei Fußgängerüberwegen bei der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Miltenberg für folgende Stellen:

-       Ortsdurchfahrt MIL 35 im Bereich Hauptstraße 30 und 31 (neues Feuerwehrhaus)

-       Ortsdurchfahrt MIL 35 im Bereich Hauptstraße 127 (Metzgerei Zwiesler)

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0