Beschluss: zurückgestellt

Bgmin. Kappes gab hierzu den Sachverhalt bekannt, der jedem Stadtrat auch schriftlich vorlag.

Der Kohlgrabenweg ist seitens der Anliegerin Frau Dr. Lang-Ihls, Am Gräulesberg 36 überbaut und wurde im Laufe der Zeit in Richtung Anwesen Neuhoff verengt bzw. gedrückt. Der Lageplan stimmt nicht mehr mit der Natur überein.

 

Die Familie Neuhoff möchte ihre Hangmauer neu anlegen. Weiterhin möchte sie Flächen mit Frau Lang-Ihls im hinteren Wegbereich mit dem Einmündungsbereich tauschen und dem Weg eine neue Form geben.

Die in dem Weg verlaufende Wasserleitung der Stadt und das Steuerkabel des WZV wurden bereits eingemessen. Nach Mitteilung des Bauamtes der VGem. müsste die Stadt als Straßenbaulastträger des gewidmeten beschränkt-öffentlichen Weges die Kosten einer Wegevermessung übernehmen.

 

Seitens verschiedener Stadträte wurde die Auffassung geäußert, dass der Weg in seiner ursprünglichen Breite erhalten bleiben soll um evtl. Bauarbeiten an der Wasserleitung bzw. dem Steuerkabel zu ermöglichen.

 

Befremden, dass die Stadt die Kosten einer Neuvermessung des Weges übernehmen sollte, äußerte Stadtrat Roth.

 

Stadtrat Grimm wandt ein, dass der Weg als Anliegerweg 2 m breit sein müsse, wobei die Anlieger links und rechts jeweils 1 m freihalten müssten. Die Grenze sei durch die Anliegerin Lang-Ihls überbaut, die sich auf ihre ursprünglichen Grenzen zurückziehen müsste. Er, sowohl als auch Stadtrat Czerr vertraten die Auffassung, dass die Grenzen bei der Neueinmessung der Gräulesbergstraße neu festgelegt wurden.

 

Aufgrund letzterer Aussage, sah sich Bgmin. Kappes veranlasst, den TOP nochmals zu vertagen.