Gemäß Art. 9 Abs. 1 BaySchfG entsteht mit der Errichtung einer Schule für das Gebiet mehrerer Gemeinden ein Schulverband, soweit nicht eine Regelung nach Art. 8 Abs. 3 BaySchfG getroffen ist oder nach Art. 17 Abs. 1 KommZG die Aufwandsträgerschaft auf einen Zweckverband übertragen ist, dessen Mitglied die Gemeinden sind.
Demnach sind kraft Gesetz zwei Schulverbände für die Grundschule und die Hauptschule entstanden.
Für die Hauptschule existiert bereits der Schulverband mit Verbandsversammlung und Vorsitzenden.
Für die Grundschule wäre eine entsprechende Struktur noch zu schaffen, falls sich nicht die Mitgliedsgemeinden Altenbuch und Faulbach als Schulgemeinden der Grundschule mit dem Schulverband auf eine vertragliche Lösung zur Übernahme des Schulaufwandes einigen.
Durch den beiliegenden Vertrag kann also der gesetzlich entstandene Schulverband für die Grundschule umgangen werden.
Nach Beschlussfassung in den Mitgliedsgemeinden Altenbuch am 29.09.2016 und Faulbach am 05.10.2016 ist nun noch ein Beschluss des Schulverbandes erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
7 |
6 |
6 |
0 |