Beschluss: Kenntnis genommen

Aufgrund des umfangreichen Themas wurde auch hierzu die Diskussion zugelassen.

 

Herr Stahl, Vertreter des Bürgerbegehrens, gab in Stichpunkten die Vorgehensweise der BI wieder. Die Fragestellung wurde rein nach der GO gewählt, wonach das eingereichte Bürgerbegehren eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung und eine Begründung enthalten muss.

Er zitierte eine Textpassage des Kommentares zur GO: „Unklar ist aber, ob Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen sind, wenn die Fragestellung entgegen den Grundsätzen nicht positiv, sondern dergestalt negativ formuliert worden sind, dass die Befürworter der mit Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beim späteren Bürgerentscheid mit „Nein“ stimmen müssten, um ihr Ziel zu erreichen. Hier lässt sich mit guten Gründen die Auffassung vertreten, dass der Gemeinderat im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens spätestens bei der Stimmzettelgestaltung die Fragestellung umformuliert.“

 

Er stellte aber auch fest, dass die BI versäumt hat, eine Bevollmächtigung an die Vertreter auf den Unterschriftslisten abzudrucken.

 

Herr Stahl fragte den Stadtrat, ob dieser glaube, dass der beschlossene Weg mit einer Entscheidung anhand von Kommentarmeinungen bei den Bürgern ankomme.

 

 

Stadtrat Johne versteht es als Jurist nicht, dass Herr Stahl immer wieder versucht, Gesetzestexte zu verstehen. Auch hier wurde wieder bewusst der Rest der Kommentarpassage verschwiegen.

Diese lautet: „Sind indes die das Bürgerbegehren vertretenden Personen zur Umformulierung nicht bereit oder ausweislich der Unterschriftslisten hierzu nicht bevollmächtigt, käme eine Richtigstellung nicht in Betracht.“

 

Es liegt nicht im Interesse des Stadtrates die Bürger mit juristischen Worten zu belasten, jedoch muss die Entscheidung über eine Zulassung eines Begehrens auch formaljuristisch sicher sein.

 

 

Herr Weiskopf, Vertreter des Begehrens, möchte vom Stadtrat erklärt bekommen, dass die BI dem Stadtrat keine persönliche Belange unterstellen dürfe, jedoch Stadtrat Johne in seiner Stellungnahme erkläre, die BI hätte bewusst die Fragestellung falsch formuliert, um Bürger in die Irre zu führen. Weiter dürfe die BI keine Anzeige im Mitteilungsblatt veröffentlichen. Wo bleibe hier die Gleichbehandlung?

 

Bgm.´in Kappes stellte zunächst richtig, dass Stadtrat Johne in seiner Stellungnahme lediglich eine Vermutung aufgestellt hat.

Außerdem hat die Stadt eine Verpflichtung im amtlichen Mitteilungsblatt die Bürger zu laufenden Projekten zu informieren und sieht diesbezüglich nichts Verwerfliches. Wahlkampanien werden sowohl von Seiten der Stadt, als auch für die BI nicht im Mitteilungsblatt stattfinden.

 

 

Herr Wolfgang Roth erklärte als ehemaliges Mitglied des Stadtrates, dass die Überlegung zu einer Umgehungsstraße bereits zu seiner Amtszeit aus Sorge um die Stadt geboren wurde. Es wurde in langwierigen Diskussionen mit Zuwendungsbehörden dafür gekämpft. Bei einer Ablehnung würde seiner Meinung nach die Stadt die nächsten 20-30 Jahre keine Unterstützung in Form eines Hochwasserschutzes erhalten.

 

 

Herr Reinhold Lippert ist als Anwohner im Hochwasserbereich Stadtprozeltens voller Unterstützer einer Umgehung mit integriertem Hochwasserschutz. Er kann  nicht verstehen, dass die BI eine solche Chance zunichtemachen möchte.

 

 

Auch Herr Ruthard Dick berichtete als Anwohner der Hauptstraße über unzumutbare Zustände aufgrund des vorbeifahrenden Schwerlastverkehrs. Ihm sei bewusst, dass der Verkehrslärm sich lediglich von der einen Seite des Hauses auf die andere verlagert, jedoch würde sich das Wohngefühl wesentlich verbessern.

 

 

Herr Weiskopf teilte mit, dass er als jüngst zugezogener keine Möglichkeit hatte bereits vor 15 Jahren hierzu Stellung zu nehmen. Ihm war beim Einzug bewusst, dass Anwohner der Hauptstraße Verkehrslärm ertragen müssen.

Bei einer unverbindlichen Umfrage der Freien Wähler wurde festgestellt, dass die Anzahl der Befürworter einer Umgehung nicht sehr hoch war. Das Ergebnis wurde seinerzeit der Bürgermeistern Kappes vorgetragen, welche darauf verwies, dass der Stadtrat über diese Angelegenheit bereits einen Beschluss gefasst hat. Dies war für Ihn der Auslöser ein Bürgerbegehren zu initiieren.

 

Frau Kappes verwies auf die Gemeindewahlen, wonach das demokratisch gewählte Gremium nun mal über Belange der Stadt entscheidet, und sie als Bürgermeisterin die Aufgabe habe, die Beschlüsse durchzuführen.

 

Stadtrat Johne ergänzte, dass die vorgelegte Umfrage durchaus innerhalb der CSU-Fraktion diskutiert wurde.

 

 

Stadtrat Kroth ist persönlich angesprochen worden, dass manche Bürger regelrecht zur Unterschrift genötigt wurde. Namen werde er selbstverständlich zum Schutze der Bürger nicht nennen.

 

 

Zur angeblichen Informationsvernachlässigung verwies Stadtrat Piplat unter anderem auf die Wahlkämpfe zu den vergangenen Stadtratswahlen, was zeigt, dass das Thema den Bürgern immer wichtig war. Bereits 1998 waren rund 53 % der betroffenen Bürger bereit Eigenkapital zu investieren, um den Schutz des eigenen Hauses zu gewährleisten. Seit dem wird im Gremium an einer Lösung intensiv gearbeitet, was mit einem Schlag zunichte wäre.

 

 

Herr Hendrik Meyer fragte, ob es Statistiken über Verkehrsaufkommen, inklusiv Schwerlastverkehr für die Hauptstraße gibt.

 

Bürgermeisterin Kappes teilte mit, dass das Staatl. Bauamt als Baubehörde für die Staatsstraße zuständig sei, und regelmäßig Verkehrszählungen und –befragungen durchführt. Zuletzt wurde im Oktober diesen Jahres eine solche durchgeführt. Die Ergebnisse hieraus liegen jedoch noch nicht vor.

 

 

Weiter teilte Frau Kappes mit, dass die geschätzten Kosten für einen Hochwasserschutz alleine annähernd so hoch sind, wie die Kosten für ein gemeinsames Projekt. Grund hierfür sind die wesentlich besseren Fördermöglichkeiten durch zwei Behörden.

Sie appellierte an alle Bürger sich vor dem Bürgerentscheid noch ausführlich zu informieren.

 

 

Auf die Frage von Herrn Lippert an die BI, wo nach Ihrer Meinung der Hochwasserschutz gebaut werden solle, verwies Herr Weiskopf auf die im Ratssaal ausgehängten Pläne für die Variante ohne Straße, d.h. direkt im Anschluss des Bahndammes. Damit wäre ein geringerer Verlust des Mainvorlandes verbunden.

 

 

Stadtrat Schork ist prinzipiell für eine Bürgerbeteiligung, welche auch in Gesprächen mit den Stadträten stattfinden könne.

Er zweifelt den Sinn einer Umfrage an, bei welcher lediglich 1/3 der Bürger tatsächliche betroffen sind, aber die anderen 2/3 darüber abstimmen sollen.

 

 

Zum erwähnten Mainvorland gab Stadtrat Kroth zum Bedenken, dass die alten Weiden bereits marode sind und in den nächsten Jahren aus Gründen der Verkehrssicherheit sowieso weichen müssen.

Mit dem derzeitigen Verlauf des Radweges kann als Fußgänger auch wirklich nicht von einem Naherholungsbereich gesprochen werden. Dies könnte im Zuge des Baus einer Umgehungsstraße neu gestaltet werden.

 

 

Herr Dümig, Vertreter des Bürgerbegehrens, stellte sich die Frage, ob das vom Stadtrat beschlossene Ratsbegehren nun auch die Belange der BI zufrieden stellt. Dies müsse nun von Seiten der BI geprüft werden und evtl. weitere Schritte gegangen werden.

 

Um 21:27 Uhr verließ Bgm´in Kappes für fünf Minuten den Ratssaal. Zweiter Bürgermeister Adamek übernahm in dieser Zeit den Vorsitz.

 

Jeder hat nun laut Herrn Adamek bis zum Abstimmungstag die Möglichkeit seine Sichtweise dem Bürger näher zu bringen.

 

Nachdem die Diskussionsthemen und Fragen sich wiederholten, stellte Stadtrat Adamek den Antrag auf Ende der Diskussion, welcher vom Stadtrat mehrheitlich angenommen wurde.