Für die Wasserversorgung begann durch die
vorzeitige Gebührenerhöhung ein neuer dreijähriger Kalkulationszeitraum,
welcher 2017 endet. Die
Ist-Fortschreibung wird zur Kenntnis gegeben.
Bei der Entwässerungseinrichtung ergibt sich
für den neuen Kalkulationszeitraum 2017-2019 eine Benutzungsgebühr von 5,96
€/m³ gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 4,50 €/m³.
Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken.
Aus diesem Grund wird für die
Entwässerungseinrichtung die Erhöhung des Gebührensatzes auf 6,00 €/m³ zum
01.01.2017 vorgeschlagen.
Stadtrat Meyer fragte, ob die Gebührenerhöhung im Abwasserbereich ausschließliche mit der Generalsanierung der Verbandskläranlage zu begründen ist und ob die anderen Mitgliedsgemeinden ebenfalls eine so hohe Erhöhung haben.
Kämmerer Schlegel verwies auf die ausgehändigte Zusammenstellung der Gebührenkalkulation, worauf zu erkennen ist, dass die Betriebskostenumlage an den Abwasserverband seit 2014 um rund 50.000 € erhöht hat. Dies hängt mit den Kreditaufnahmen mit einem Gesamtvolumen von 4,2 Mio. € und den damit zusammenhängenden Schuldendienstleistungen zusammen. Die anderen Kosten dagegen sind annähernd gleich geblieben.
Stadtrat Piplat vertritt die Meinung, dass man die Gebühren der Mitgliedsgemeinde nicht miteinander vergleichen kann. Die Gemeinde Faulbach hat beispielsweise Herstellungsbeiträge für den Einbau eines neuen Kanales seinen Bürgern abverlangt, dies hat zur Folge, dass die Gebühren niedriger bleiben.
Maßgeblich für die Gebührenerhöhung ist auch der Einkommensrückgang, da demnach die höheren Kosten auf weniger Gebührenschuldner verteilt werden muss.
Bezüglich der Entwässerungseinrichtung wird
die Erhöhung der Einleitungsgebühr zum 01.01.2017 auf 6,00 €/m³ beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |