Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Mit Schreiben vom 03.03.2016 legte die Kommunalberatung Dr. Schulte-Röder die Gebührenkalkulationen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vor.

 

Für die Wasserversorgung begann durch die vorzeitige Gebührenerhöhung ein neuer dreijähriger Kalkulationszeitraum, welcher 2017 endet.  Die Ist-Fortschreibung wird zur Kenntnis gegeben.

 

Bei der Entwässerungseinrichtung ergibt sich für den neuen Kalkulationszeitraum 2017-2019 eine Benutzungsgebühr von 5,96 €/m³ gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 4,50 €/m³.

 

Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken.

 

Aus diesem Grund wird für die Entwässerungseinrichtung die Erhöhung des Gebührensatzes auf 6,00 €/m³ zum 01.01.2017 vorgeschlagen.

 

Stadtrat Meyer fragte, ob die Gebührenerhöhung im Abwasserbereich ausschließliche mit der Generalsanierung der Verbandskläranlage zu begründen ist und ob die anderen Mitgliedsgemeinden ebenfalls eine so hohe Erhöhung haben.

 

Kämmerer Schlegel verwies auf die ausgehändigte Zusammenstellung der Gebührenkalkulation, worauf zu erkennen ist, dass die Betriebskostenumlage an den Abwasserverband seit 2014 um rund 50.000 € erhöht hat. Dies hängt mit den Kreditaufnahmen mit einem Gesamtvolumen von 4,2 Mio. € und den damit zusammenhängenden Schuldendienstleistungen zusammen. Die anderen Kosten dagegen sind annähernd gleich geblieben.

 

Stadtrat Piplat vertritt die Meinung, dass man die Gebühren der Mitgliedsgemeinde nicht miteinander vergleichen kann. Die Gemeinde Faulbach hat beispielsweise Herstellungsbeiträge für den Einbau eines neuen Kanales seinen Bürgern abverlangt, dies hat zur Folge, dass die Gebühren niedriger bleiben.

Maßgeblich für die Gebührenerhöhung ist auch der Einkommensrückgang, da demnach die höheren Kosten auf weniger Gebührenschuldner verteilt werden muss.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt die Gebührenkalkulation als Ist-Fortschreibung zur Wasserversorgungseinrichtung zur Kenntnis.

 

Bezüglich der Entwässerungseinrichtung wird die Erhöhung der Einleitungsgebühr zum 01.01.2017 auf 6,00 €/m³ beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0