Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die bisherige Satzung hat den Rechtsstand von 1995. Seit dem sind sowohl durch Rechtsentscheidungen, als auch durch den technischen Fortschritt einige Änderungen eingetreten.

 

Aus diesem Grund ist es sinnvoll diese Satzung nach dem Muster des bayerischen Staatsministeriums neu zu fassen.

 

Der Entwurf der Neufassung wurde mit der Einladung übermittelt.

 

Stadtrat Johne sprach den neuen § 12 Abs. 1 der Entwässerungssatzung an, wonach die Grundstückeigentümer verpflichtet sind in Abständen von 20 Jahren eine Prüfung der Entwässerungsanlage auf deren Grundstück durchführen zu lassen und die Stadt Stadtprozelten sich eine Bestätigung hiervon vorlegen lassen kann.

Bedenklich findet er, dass in § 21 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung die Überprüfungspflicht bei Nichtbeachtung mit Geldbuße bewehrt werden kann.

Auch wenn die Stadt sich bisher keine Bestätigung hat vorlegen lassen, und dies in Zukunft wohl auch nicht wird, erstreckt sich die Ordnungswidrigkeit auf die Überprüfungspflicht, nicht aber auf die Vorlagepflicht.

 

Kämmerer Schlegel erwähnte, dass in der bisherigen Satzung diese Überprüfungspflicht auch schon in 10jährigem Abstand vorhanden war, die Bußgeldbewehrung jedoch in der Mustersatzung neu ist.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die Neufassung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Stadtprozelten (Entwässerungssatzung).

 

Bürgermeisterin Kappes wird ermächtigt diese auszufertigen und bekanntzumachen.

 

Gleichzeitig wird die Entwässerungssatzung vom 12.01.1995 aufgehoben.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0