Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Mit Schreiben vom 04.03.2016 legte die Kommunalberatung Dr. Schulte-Röder die Gebührenkalkulationen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vor.

 

Hiernach ergibt sich für den neuen Kalkulationszeitraum 2017-2019 eine Benutzungsgebühr für die Wasserversorgung von 3,77 €/m³ gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 4,50 €/m³.

Für die Entwässerung errechnet sich eine Benutzungsgebühr von 4,50 €/m³ gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 3,90 €/m³.

 

Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken. Sind die Schuldner zur Benutzung verpflichtet, so soll das Aufkommen die Kosten nicht übersteigen.

 

Aus diesem Grund wird für die Wasserversorgung die Senkung der Verbrauchsgebühr auf 3,80 €/m³ vorgeschlagen.

Aufgrund des Wechsels auf Ringkolbenzähler, welche in der Anschaffung teurer sind, müsste auch die Grundgebühr gem. § 10 der BGS/WAS wie folgt angepasst werden:

Zähler bis 4 m³/h Dauerdurchfluss von bisher 12,50 € auf 18,50 €;

Zähler über 4 m³/h von bisher 15,00 € auf 21,00 €.

 

 

Für die Entwässerung wird die Erhöhung des Gebührensatzes auf 4,50 €/m³ zum 01.01.2017 vorgeschlagen.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0