Hiernach ergibt sich für den neuen
Kalkulationszeitraum 2017-2019 eine Benutzungsgebühr für die Wasserversorgung
von 3,77 €/m³ gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 4,50 €/m³.
Für die Entwässerung errechnet sich eine
Benutzungsgebühr von 4,50 €/m³ gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 3,90
€/m³.
Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken. Sind die Schuldner zur Benutzung verpflichtet, so soll das Aufkommen die Kosten nicht übersteigen.
Aus diesem Grund wird für die Wasserversorgung die Senkung der
Verbrauchsgebühr auf 3,80 €/m³ vorgeschlagen.
Aufgrund des Wechsels auf Ringkolbenzähler,
welche in der Anschaffung teurer sind, müsste auch die Grundgebühr gem. § 10
der BGS/WAS wie folgt angepasst werden:
Zähler bis 4 m³/h Dauerdurchfluss von bisher
12,50 € auf 18,50 €;
Zähler über 4 m³/h von bisher 15,00 € auf
21,00 €.
Für die Entwässerung
wird die Erhöhung des Gebührensatzes auf 4,50 €/m³ zum 01.01.2017 vorgeschlagen.
Bei der Entwässerung wird die Einleitungsgebühr
zum 01.01.2017 auf 4,50 €/m³ erhöht.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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