Beschluss: Kenntnis genommen

VFW Freund erläuterte, dass im Vollzug des BayKiBiG eine Bedarfserhebung bei allen Eltern aller Kinder zwischen 0 und 14 Jahren durchgeführt wurde.

 

Grundlegend sei in dem Gesetz auch vorgegeben, dass die Stadt den ortsansässigen Eltern ein so genanntes plurales Angebot für die Kinderbetreuung unterbreiten muss, d.h., dass zu dem städt. Kindergarten eine Alternative anzubieten ist. Dem könne die Stadt dadurch Rechnung tragen, in dem sie Kindergartenplätze in einem oder mehreren, der in den Nachbargemeinden karitativ geführten Kindergärten anerkennt.

 

Er erläuterte dann im Einzelnen das Ergebnis der Bedürfniserhebung für die einzelnen Altersgruppen und fasste den Handlungsbedarf der Stadt wie folgt zusammen:

 

Primärer Handlungsbedarf bestehe seiner Ansicht nach bei der Öffnung der eigenen Einrichtung für Kinder unter 3 Jahren und der Einrichtung einer Krabbelgruppe. Aufgrund der vorliegenden Wünsche verschiedener Eltern, dass sie ihre Kinder in den Kindergarten nach Dorfprozelten (und in einem Fall in den Kindergarten Faulbach) bringen möchten, wird zur Wahrung des pluralen Angebotes eine Bedarfsanerkennung für 5 Kindergartenplätze des Johanniszweigvereines Dorfprozelten vorgeschlagen. Außerdem sollte die Stadt als Träger des Kindergartens Stadtprozelten dem Antrag der Gemeinde Dorfprozelten auf Bedarfsanerkennung von 5 Kindergartenplätze im Kindergarten Stadtprozelten zustimmen, da Kinder aus Dorfprozelten auch den hiesigen Kindergarten besuchen wollen.

 

Die von Bgmin. Kappes getroffene Aussage, dass sie bei Nachfragen von anderen Kollegen die staatliche Bezuschussung aufgrund des neuen Gesetzes erhört habe, wurde von VFW Freund skeptisch beurteilt.

 

Seitens Stadtrat Schnellbach wurde auf das Konnexitätsprinzip verwiesen.