Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2016 die Jahresrechnungen 2012 – 2014 geprüft (siehe beigefügte Niederschrift).
Die Jahresrechnungen 2012 – 2014 sind mit nachstehenden Ergebnissen festzustellen:
Feststellung der Jahresrechnung 2012 Der Bericht über der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 vom 21.11.2016 wurde bekanntgegeben. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß Art. 34 Abs. 2 Nr. 5, Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: 1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
Darin enthalten: 1) Zuführung vom Vermögenshaushalt: ……………………………………………
Euro 0,00 2) Zuführung zum Vermögenshaushalt: …………………………………………… Euro 195.156,69 3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV:
…………………….…………. Euro 65.809,70 2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder 2.1 Unerledigte Vorschüsse ……………………………………………………………
Euro 0,00 2.2 Unerledigte Verwahrgelder
…………………………………………………. …... Euro 0,00 Feststellung der Jahresrechnung 2013 Der Bericht über der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 vom 21.11.2016 wurde bekanntgegeben. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird gemäß Art. 34 Abs. 2 Nr. 5, Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: 1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
Darin enthalten: 1) Zuführung vom Vermögenshaushalt: ………………………………………………
Euro 0,00 2) Zuführung zum Vermögenshaushalt: ………………………………………………
Euro 236.013,97 3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV:
………………………………….. Euro 89.108,08 2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder 2.1 Unerledigte Vorschüsse ………………………………………………………………
Euro 0,00 2.2 Unerledigte Verwahrgelder
…………………………………………………………... Euro 0,00 Feststellung der Jahresrechnung 2014 Der Bericht über der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 vom 21.11.2016 wurde bekanntgegeben. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß Art. 34 Abs. 2 Nr. 5, Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: 1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
Darin enthalten: 1) Zuführung vom Vermögenshaushalt: ………………………………………………
Euro 0,00 2) Zuführung zum Vermögenshaushalt: ………………………………………………
Euro 53.351,68 3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV:
………………………………….. Euro 0,00 2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder 2.1 Unerledigte Vorschüsse ………………………………………………………………
Euro 0,00 2.2 Unerledigte Verwahrgelder …………………………………………………………... Euro 0,00 |
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
17 |
14 |
14 |
0 |