Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 1

Zu diesem TOP übergab der 1. Vors. Wolz das Wort an den Vors. des Rechnungsprüfungsausschuss, Herrn Verbandsrat Weber.

 

Verbandsrat Weber führte aus, dass nach Art. 34 Abs. 2 Nr. 5, 40 Abs. 1 KommZG,  Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch die Verbandsversammlung auch die Entlastung zu beschließen.

 

Nachdem der Verbandsvorsitzende Dietmar Wolz beim Beschluss über die Entlastung  im Sinne des Art. 49 GO persönlich beteiligt ist, ist dies vom Stellvertreter oder dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses durchzuführen.



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

17

13

13

0

 

1. Vors. Wolz schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.

 

 

Abschließend merkte Verbandsrat Weber an, dass durch den Zusammenschluss mit der ABW viele vorhergehende Kritikpunkte ausgeräumt seien und man künftig bemüht sei, in Absprache mit der ABW die Rechnungsprüfung durchzuführen.

 

1. Vors. Wolz betonte die gute Entscheidung zum Zusammenschluss mit der ABW.

 

Abschließend bedankte sich der 1. Vors. Wolz für die gute Zusammenarbeit im Gremium sowie Herrn Bgm. Ullrich für die Organisation des Weihnachtsessen und wünschte, auch im Namen des 2. Vors. Strüber, allen mit ihren Familien eine Frohe Weihnacht und ein gutes Neues Jahr.

Wie bereits angekündigt, lädt 1. Vors. Wolz die Verbandsversammlung zum Abschlussessen in das Gasthaus „Zur Eisenbahn“ ein und wünschte allen einen schönen Abend.