Beschluss: Kenntnis genommen

1. Vors. Wolz begrüßte die Zuhörer und Presse und führte folgendes aus:

 

a) Vermessungsarbeiten

 

Aufgrund der veränderten Außengrenzen incl. der Abzäunung der Kläranlage müssen, sowohl der Grenzverlauf als auch die Eigentumsverhältnisse neu geregelt werden. Dabei gilt es auch den überbauten und nicht mehr vorhandenen Weg der Gemeinde Dorfprozelten wieder herzustellen. Dazu wird im neuen Jahr in enger Abstimmung mit der Vorstandschaft und der Verwaltung ein Vorschlag erarbeitet, der in einer der AZV-Sitzungen zur Diskussion und Beschlussfassung gestellt werden wird.

 

b) Kanalinspektion

 

1. Vors. Wolz merkte kurz an, dass man auf diese Maßnahme bereits mehrfach auch im Amts- und Mitteilungsblatt des Südspessarts hingewiesen hat. Die Abwasserwerke haben am 13.12.2016 im Rahmen der Eigenkontrollüberwachung,  Kanalreinigungs- und Kanalkamerainspektionsmaßnahmen innerhalb des Zweckverbandsgebietes durch die Firma Kanal-Türpe begonnen. An dieser Maßnahme hat sich auch die Stadt Stadtprozelten mit einem Teil ihres gemeindlichen Kanals angeschlossen. Aufgrund dieser Maßnahmen kann es in den einzelnen Mitgliedsgemeinden zu Verkehrsbehinderungen kommen. Weiterhin kann es auch Aufgrund von Frost und Niederschlägen ebenfalls zu zeitlichen Unterbrechungen kommen und die Maßnahme sich wetterbedingt verzögern. Geplant sei es, die Kanalbefahrung mit Spülung möglichst schnell abzuschließen -  spätestens bis zum Frühjahr 2017.

 

c) Öffentlichkeitsarbeit

 

Abschließend fand der 1. Vors. noch einige kritische Worte zu diversen Äußerungen innerhalb von öffentlichen Gemeinderatssitzungen.  Die am Bau Beteiligten haben sicher nichts dagegen wenn sachlich zum Ablauf bzw. zum Sachstand der Sanierung unserer gemeinsamen Kläranlage in den einzelnen Gemeindegremien berichtet wird. Was jedoch stört ist, wenn Dinge angesprochen bzw. kommentiert werden, die an der Sache vorbei gehen.

Daher nun noch einige Infos zur Sanierung und den damit verbundenen  Nachträgen:

 

Unsere Sanierung der Kläranlage muss bei laufendem Betrieb der Anlage erfolgen. Aufgrund dessen und des damit verbundenen Zeitfensters sind sowohl die Mitarbeiter der ABW als auch fast alle an der Sanierung beteiligten Firmen zeitgleich und parallel im Arbeitseinsatz. Die Arbeit der Firmen und der Baufortschritt werden bei der wöchentlich stattfindenden Baubesprechung begutachtet. An dieser Besprechung sind die wichtigsten Fachkräfte aller Gremien beteiligt. Schwierigkeiten, Änderungen, Verbesserungen usw. werden besprochen. Dabei wurden auch die mittlerweile angefallenen Nachträge besprochen, bevor diese aufgrund fachlicher Notwendigkeit beschlossen, beauftragt und baulich umgesetzt wurden. Dabei handelt es sich bei den Nachträgen um Gewerke, die zum einen nicht in der Ausschreibung enthalten waren oder zum anderen erst aufgrund der Sanierung zur Entscheidung standen.

 

Beauftragte Nachträge zwecks Verbesserungen der späteren Arbeitsabläufe incl. späterer Kosteneinsparungen wurden in Absprache mit den Mitarbeitern der ABW festgelegt. Diese belaufen sich auf ca. 45.000,- €.

Beauftragte Nachträge aufgrund geänderter Richtlinien und Vorschriften speziell im Bereich Blitz- und  Ex-Schutz, sowie marode Leitungen und Rohre im Erdreich, die erst bei den Grabungsarbeiten festgestellt wurden, beliefen sich auf ca. 50.000,-€.

Beauftragter Nachtrag zur Dacheindeckung mit Trapezblech in Höhe von ca. 33.000,-€. Durch diesen Nachtrag entfielen die Kosten der Vergabe zur Ziegeleindeckung in gleicher Höhe.

Beauftragte Nachträge die in den Ausschreibungen vergessen bzw. aus diversen Gründen nicht berücksichtigt wurden oder die erst im Nachgang beauftragt werden konnten. Die Kosten dazu  belaufen sich auf 150.000,-€.

 

Der 1. Vors. bat um Beachtung, dass sich die Kostendarstellung nur auf die mittlerweile entstandenen Nachträge bezieht. Die an anderer Stelle möglichen eingesparten Kosten sind hier bis auf das Beispiel der Dacheindeckung nicht gegen gerechnet.

 

Auf entsprechende Anfrage von 1. Vors. Wolz erfolgten keine Wortmeldungen.