Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis. Weiterhin lagen die Baumappen aus.
Das Bauvorhaben liegt im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.
Die Hofüberdachung ist für ein verfahrensfreies Vorhaben zu groß und muss nachgenehmigt werden.
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben des Türkisch Islamischen Vereins, vertreten durch Herrn Isik Ilyas, Galgenäcker 8, 97903 Collenberg zur Errichtung einer offenen Hofüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 702/2, Gemarkung Stadtprozelten, zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
8 |
2 |