Bgm. Aulbach ging in einführenden Worten auf den Haushalt des Jahres 2006 ein.
Er, als auch Kämmerer Freund, legten dem Gremium dar, dass der Haushalt keine kostenträchtigen Neuinvestitionen beinhalte. Lediglich im Abwasserbereich sei durch die Nachrüstung der RÜB´s durch Tauchwände mit einem Kostenaufwand von 35.000,00 € zu rechnen.
Andiskutiert wurde auch das Thema Wasserversorgung, wobei dargelegt wurde, dass es abzuwarten sei, in wieweit die von WZV in Kürze durchzuführenden Probebohrungen auch ein für Altenbuch ausreichendes Wasseraufkommen ergeben. Da die weitere Planung der Gemeinde in Bezug auf die Wasserversorgung noch vollkommen offen sei, wurden auch noch keinerlei Ansätze in den Haushalt bzw. in die Finanzplanung eingebracht.
Angerissen wurde auch kurz die Schulsituation. Lt. Bgm. Aulbach wird zum 01.09.07 die Teilhauptschule in Dorfprozelten aufgelöst und nach Faulbach eingegliedert.
Angeregt wurde von Kämmerer Freund auch eine Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2007, nachdem die Gemeinde Altenbuch landkreisweit die geringste Steuer erhebe.
Dem Haushalt 2006 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt.
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Gemeinde
Altenbuch (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2006
Auf Grund
des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Altenbuch
folgende H a u s h a l t s s a t z u n
g:
§ 1
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 1.360.100,00
€
und
im V e r m ö g e n s h a u s h a l t
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 538.600,00 €
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 343.900,00
€ festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340
v. H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v. H.
2.
Gewerbesteuer 315 v. H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 250.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2005 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |