Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 9

Bgm. Aulbach ging in einführenden Worten auf den Haushalt des Jahres 2006 ein.

 

Er, als auch Kämmerer Freund, legten dem Gremium dar, dass der Haushalt keine kostenträchtigen Neuinvestitionen beinhalte. Lediglich im Abwasserbereich sei durch die Nachrüstung der RÜB´s durch Tauchwände mit einem Kostenaufwand von 35.000,00 € zu rechnen.

 

Andiskutiert wurde auch das Thema Wasserversorgung, wobei dargelegt wurde, dass es abzuwarten sei, in wieweit die von WZV in Kürze durchzuführenden Probebohrungen auch ein für Altenbuch ausreichendes Wasseraufkommen ergeben. Da die weitere Planung der Gemeinde in Bezug auf die Wasserversorgung noch vollkommen offen sei, wurden auch noch keinerlei Ansätze in den Haushalt bzw. in die Finanzplanung eingebracht.

 

Angerissen wurde auch kurz die Schulsituation. Lt. Bgm. Aulbach wird zum 01.09.07 die Teilhauptschule in Dorfprozelten aufgelöst und nach Faulbach eingegliedert.

 

Angeregt wurde von Kämmerer Freund auch eine Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2007, nachdem die Gemeinde Altenbuch landkreisweit die geringste Steuer erhebe.


Dem Haushalt 2006 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Gemeinde Altenbuch (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2006

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende   H a u s h a l t s s a t z u n g:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im    V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                 1.360.100,00 €

 

und

 

im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                     538.600,00 €

 

ab.

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf   343.900,00 €   festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)       340 v. H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                   330 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                          315 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf   250.000,00 €   festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2005 in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0