Die Grundzüge des Haushalts wurden vom Kämmerer erläutert.
Die Gemeinschaftsversammlung stimmt dem Haushalt 2006 in der vorgelegten Fassung zu.
Weiterhin stimmt die Gemeinschaftsversammlung der nachfolgenden Haushaltssatzung zu:
H a u s h a l t s s a t z u n g
der
Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten (Landkreis Miltenberg) für das
Haushaltsjahr 2006
Auf Grund der Art.
8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40,41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im V e
r w a l t u n g s h a u s h a l t
in den Einnahmen und Ausgaben mit 484.700,00 €
und
im V e
r m ö g e n s h a u s h a l t
in den Einnahmen und Ausgaben mit 60.000,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Verwaltungsumlage
1.
Der durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von
Ausgaben im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t
wird für das Haushaltsjahr 2006 auf
368.100,00
€ festgesetzt und nach dem Verhältnis der
Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2.
Für die Berechnung
der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom
30.06.2005 auf 3.027 Einwohner festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 121,61
€ festgesetzt.
(2)
Investitionsumlage
Eine
Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2006 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungs-ergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
6 |
5 |
5 |
0 |