Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Die Grundzüge des Haushalts wurden vom Kämmerer erläutert.

 


Die Gemeinschaftsversammlung stimmt dem Haushalt 2006 in der vorgelegten Fassung zu.

 

Weiterhin stimmt die Gemeinschaftsversammlung der nachfolgenden Haushaltssatzung zu:

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten (Landkreis Miltenberg) für das

Haushaltsjahr 2006

 

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40,41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                    484.700,00 €

 

und

 

im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                       60.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1) Verwaltungsumlage

 

1.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t   wird für das Haushaltsjahr 2006 auf

368.100,00 €   festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

2.    Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2005 auf 3.027 Einwohner festgesetzt.

 

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 121,61 € festgesetzt.

 

(2) Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  50.000,00 €  festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2006 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

6

5

5

0