Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Bgm. Aulbach führte aus, dass sich das Vorhaben bzw. der Schwarzbau im Außenbereich § 35 BauGB (unbeplanter Innenbereich – der Flächennutzungsplan sieht hier Wiesenfläche vor) befindet. Auch das Landratsamt schließt sich dieser Ansicht an.

 

Es ist vom Gemeinderat zu entscheiden, ob eine solche bauliche Entwicklung – auch im Hinblick auf die Zukunft – gewünscht wird.

 

Im Gemeinderat war man der Ansicht, dass hiernach sicherlich noch weitere Bauanträge dieser Art folgen werden. Man war sich auch darüber einig, dass solche Vorhaben eine spätere Überplanung schwierig gestalten wird. Allerdings wurde das kleine Gartenhaus als unproblematisch angesehen; man solle sich nur die Optionen für eine spätere Überplanung offen halten.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der nachträglichen Genehmigung gem. Art. 59 Abs. 1 BayWG bezüglich der Errichtung eines Gartenhauses im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.Nr: 3156, Gemarkung Unteraltenbuch von Frau Roos Edith, Hauptstr. 103, 97901 Altenbuch nur unter der Bedingung zu, dass sofern eine anderweitige Überplanung des Gebietes durch die Gemeinde Altenbuch zukünftig vorgesehen wird, das Gartenhaus wieder auf Kosten der Bauherren entfernt werden muss.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

8

8

0