Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur
Kenntnis:
Am 05.12.2016 wurden durch die Vertreter des Bürgerbegehrens „Verlegung
der Staatsstraße 2315 in Stadtprozelten“ erneut Unterschriftslisten
eingereicht.
Insgesamt wurden 199 Unterschriften eingereicht, wovon 3 Unterschriften
ungültig waren. Demnach wurden 196 gültige Unterschriften eingereicht.
Gem. Art. 18a Abs. 6 GO muss ein Bürgerbegehren in Gemeinden bis 10.000
Einwohnern von mind. 10 % der Gemeindebürger unterschrieben sein.
Gemeindebürger sind Gemeindeangehörige, welche in der Gemeinde das
Recht besitzen an Gemeindewahlen teilzunehmen (Art. 15 Abs. 2 GO).
Zum Abgabetermin 05.12.2016 waren 1.191 Gemeindebürger wahlberechtigt.
10% von 1.191 Wahlberechtigten sind abgerundet 119 erforderliche
Unterschriften.
Bei der
formellen Prüfung des eingereichten Bürgerbegehrens wurden keine Formfehler festgestellt.
Der
Stadtrat hat gem. § 18a Abs. 8 GO über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
einen Beschluss zu fassen.
Die Verwaltung
schlägt vor das eingereichte Bürgerbegehren vom 05.12.2016 zuzulassen und den
Bürgerentscheid mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die im Main-Vorland
geplante Ortsumfahrung in Stadtprozelten (Verlegung der Staatsstraße 2315)
nicht gebaut wird?“ am 05.02.2017 gemeinsam mit dem in der Sitzung des
Stadtrates vom 10.11.2016 beschlossenen Bürgerentscheid durchzuführen.
Weiterhin
ist für den Bürgerentscheid eine Stichfrage für den Fall zu beschließen, wenn
die bei den Bürgerentscheiden 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer
miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja
beantwortet werden.
Der
Bürgerentscheid mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass
die im Main-Vorland geplante Ortsumfahrung in Stadtprozelten (Verlegung der
Staatsstraße 2315) nicht gebaut wird?“ wird am Sonntag, 05.02.2017 gemeinsam
mit dem in der Sitzung des Stadtrates vom 10.11.2016 beschlossenen
Bürgerentscheid durchgeführt.
Der Stadtrat beschließt weiterhin die Festlegung einer Stichfrage mit folgendem Wortlaut: „Werden die bei den Bürgerentscheiden 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?“
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |