Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Am 05.12.2016 wurden durch die Vertreter des Bürgerbegehrens „Verlegung der Staatsstraße 2315 in Stadtprozelten“ erneut Unterschriftslisten eingereicht.

Insgesamt wurden 199 Unterschriften eingereicht, wovon 3 Unterschriften ungültig waren. Demnach wurden 196 gültige Unterschriften eingereicht.

 

Gem. Art. 18a Abs. 6 GO muss ein Bürgerbegehren in Gemeinden bis 10.000 Einwohnern von mind. 10 % der Gemeindebürger unterschrieben sein.

Gemeindebürger sind Gemeindeangehörige, welche in der Gemeinde das Recht besitzen an Gemeindewahlen teilzunehmen (Art. 15 Abs. 2 GO).

 

Zum Abgabetermin 05.12.2016 waren 1.191 Gemeindebürger wahlberechtigt.

 

10% von 1.191 Wahlberechtigten sind abgerundet 119 erforderliche Unterschriften.

 

Bei der formellen Prüfung des eingereichten Bürgerbegehrens wurden keine Formfehler festgestellt.

 

Der Stadtrat hat gem. § 18a Abs. 8 GO über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens einen Beschluss zu fassen.

 

Die Verwaltung schlägt vor das eingereichte Bürgerbegehren vom 05.12.2016 zuzulassen und den Bürgerentscheid mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die im Main-Vorland geplante Ortsumfahrung in Stadtprozelten (Verlegung der Staatsstraße 2315) nicht gebaut wird?“ am 05.02.2017 gemeinsam mit dem in der Sitzung des Stadtrates vom 10.11.2016 beschlossenen Bürgerentscheid durchzuführen.

 

Weiterhin ist für den Bürgerentscheid eine Stichfrage für den Fall zu beschließen, wenn die bei den Bürgerentscheiden 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet werden.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stellt die Zulässigkeit das am 05.12.2016 eingereichten Bürgerbegehrens „Verlegung der Staatsstraße 2315 in Stadtprozelten“ fest.

 

Der Bürgerentscheid mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die im Main-Vorland geplante Ortsumfahrung in Stadtprozelten (Verlegung der Staatsstraße 2315) nicht gebaut wird?“ wird am Sonntag, 05.02.2017 gemeinsam mit dem in der Sitzung des Stadtrates vom 10.11.2016 beschlossenen Bürgerentscheid durchgeführt.

 

Der Stadtrat beschließt weiterhin die Festlegung einer Stichfrage mit folgendem Wortlaut: „Werden die bei den Bürgerentscheiden 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?“

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0