Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch den Gemeinderat auch die Entlastung zu beschließen.
Nachdem der 1. Bürgermeister Andreas Amend beim Beschluss über die Entlastung im Sinne des Art. 49 GO persönlich beteiligt ist, ist dies vom 2. Bürgermeister durchzuführen.
Der Gemeinderat von Altenbuch erteilt für die Jahresrechnungen 2013 und 2014 seine Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |
Bgm. Amend ist im Sinne von Art. 49 GO persönlich beteiligt