Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle Miltenberg hat die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen von 2011 bis 2014 der Gemeinde Altenbuch vorgenommen.

Der Bericht vom 24.05.2015 enthält Textziffern, zu denen die Gemeinde gegenüber dem Landratsamt Stellungnahme zu beziehen hat.

Der Prüfbericht wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Zu den Textziffern wird im Einzelnen wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Textziffer 1:

Die Ausführungen zur Vermögensbuchführung, sowie Gebührenkalkulation der Wasserversorgung und Entwässerung im Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung werden zukünftig beachtet.

 

Zu Textziffer 2:

Bezüglich der Investitionszuweisung (2. Rate) an den Wasserzweckverband, welche nicht in die Vermögensbuchführung aufgenommen wurde, wird beim nächsten Besuch des Kommunalberatungsbüros Dr. Schulte-Röder um Klärung gebeten.

 

Zu Textziffer 3:

Bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird im Haushaltsvollzug künftig Art. 66 GO beachtet. Die Möglichkeit zur Bildung eines Deckungsringes wird bei der Haushaltsaufstellung geprüft.

 

Zu Textziffer 4:

Die vorläufige Niederschlagung von Kassenresten wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2016 beschlossen und vor der Jahresrechnung durchgeführt.

 

Zu Textziffer 5:

Die Anmerkung, dass Auszahlungen nur bei Vorliegen von Zahlungsanordnungen erfolgen sollen, wurde bereits nach Bekanntwerden des Prüfberichts umgesetzt und angewendet.


Der Prüfbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zu den Jahresrechnungen 2011 bis 2014 für die Gemeinde Altenbuch wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Zu den einzelnen Textziffern nimmt der Gemeinderat wie vorstehend ausgeführt Stellung.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0