Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Aufgrund Anregung seitens der Familie Reitz soll im Verlauf

-       der Leichgasse und

-       dem Wiesenweg

eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h festgelegt werden:

 

Grundsätzlich muss bei verkehrsrechtlichen Anordnungen die Straßenverkehrsordnung (StVO) beachtet werden. Diese schreibt vor, dass örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen werden dürfen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (§ 39 StVO).

 

§ 44 i.V.m. § 45 Abs. 1 c StVO ermächtigt die örtlichen Straßenverkehrsbehörden (= die Gemeinden) innerhalb der geschlossenen Ortschaft – insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte – die Ausweisung von Geschwindigkeitsbeschränkungen.

 

Die bereits im Bereich Hohe Bergstr. / Bachstr. vorhandene Zone-30 und die Neuausweisung Leichgasse / Wiesenweg wäre nur noch vom „Mühlfeldweg“ (für den weiterhin 50 km/h gelten würde) unterbrochen.

 

Um eine unübersichtliche Verkehrsregelung zu vermeiden ist abzuwägen, ob eine Ausweitung der bereits vorhanden Zone-30 (Hohe Bergstr./Bachstr.) auf die Straßen

-       Mühlfeldweg

-       Wiesenweg

-       Leichgasse

sinnvoll wäre.

 

Innerhalb der Beratung wurde der Vorschlag gemacht, dass auch der Hartmannsgrund mit einbezogen werden solle.


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt auf der Grundlage der §§ 44 i.V.m. § 45 Abs. 1 c StVO die bereits vorhandene Tempo 30-Zone (Hohe Bergstr./Bachstr.) auf folgende Straßen auszuweiten:

-       Mühlfeldweg

-       Wiesenweg

-       Leichgasse

-       Hartmannsgrund

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0