Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:
Mit Eingang vom 02.01.2017 reichte das Bestattungsinstitut Busch Preiserhöhungen zum Grabmachervertrag vom 20.02.2013 ein (das Schreiben wurde verlesen). Danach können alle zwei Jahre die Entschädigungssätze als Festpreise vereinbart werden. Von einer Preiserhöhung in 2015 konnte das Bestattungsunternehmen absehen, jedoch führten nach dessen Angaben allgemeine Preis- und Lohnentwicklungen nun zu einer Preiserhöhung.
Eine Preiserhöhung zieht auch eine Änderung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung wie folgt nach sich:
ÄNDERUNGSSATZUNG
der Abgabensatzung zur Satzung über die öffentlichen
Bestattungseinrichtungen der Stadt Stadtprozelten
(Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung)
Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Stadtprozelten folgende Abgabensatzung:
§ 1
§ 3 der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung erhält folgende Neufassung:
Preise bisher
(informativ)
(1) Die Bestattungsgebühren betragen:
1. Herstellung, Öffnung und Schließung
a) eines Urnengrabes 120,00 € 99,00
Zuschlag bei Beisetzung:
a. nach 17:00 Uhr, Person/Std (bisher pauschal) 42,00 € 24,75
b. Samstag - keine Urnenbestattungen 49,50
b) eines Kindergrabes 142,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
a. nach 17:00 Uhr, Person/Std 42,00 € 35,50
b. am Samstag, pauschal 71,00 € 69,00
c) eines Einzel- / Familiengrabes 380,00 € 360,00
Zuschlag bei Beisetzung:
a.
nach 17:00 Uhr, Person/Std 42,00 € 71,50
b. am Samstag, pauschal 150,00 € 100,00
d) eines Einzel-/ Familiengrabes als Tiefgrab 430,00 € 410,00
Zuschlag bei Beisetzung:
a. nach 17:00 Uhr, Person/Std 42,00 € 87,00
b. am Samstag, pauschal 150,00 € 100,00
2. Umbettung einer Urne 120,00 € 99,00
3. Umbettung (Erdbestattung bis 10 Jahre) 700,00 € 645,00
4. Umbettung (Erdbestattung ab 10 Jahre) 600,00 € 493,00
5. Bestattungsordner, pro Std. 42,00 € 38,00
Zuschlag bei Bestattungen am Samstag zuzüglich 50 % 25%
auf Endbetrag
6. Grabstelle zur Bestattung vorrichten 45,00 €
7. Blumenschmuck auflegen 45,00 € 38,00
8. a) Abräumen des Grabplatzes 45,00 € 38,00
b) sonstige notwendige unvorhergesehene Arbeiten,
wie beispielsweise Entfernung von vorhandenen Grab-
einfassungen und Fundamenten, Wurzelstöcken, Frost
etc., jeweils nach Zeitaufwand pro Person/Std. 42,00 € 38,00
9. Bestellung von Sargträgern pro Träger 72,00 € 57,98
Die Gebühren nach Nr. 1-9 verstehen sich jeweils zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle und/oder
des Leichenhauses beträgt
- bei Erdbestattungen 300,00 €
- bei Urnenbestattungen 100,00
€
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.03.2017 in Kraft.
Stadtrat Johne merkte positiv an, dass erst jetzt eine Erhöhung der Preise erfolge; allerdings könne man die einzelnen Preiserhöhungen nicht nachvollziehen.
Stadtrat Schork fragte nach, ob eine Preiserhöhung auch bei den Nachbargemeinden erfolgte.
Bgmin. Kappes erklärte, dass sie über die Nachbargemeinden keinen Informationen habe.
Stadtrat Birkholz merkte an, dass nach 4 Jahren eine Preiserhöhung seiner Ansicht nach in Ordnung sei.
Stadträtin Tauchmann schloss sich der Ansicht von Stadtrat Johne an und bat um eine Erläuterung der Preiserhöhung.
Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der vorgeschlagenen Preiserhöhung des Bestattungsunternehmens Busch, Wertheim zum Grabmachervertrag vom 20.02.2013 zu und beschließt die Änderungssatzung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Stadtprozelten.
Bürgermeisterin Kappes wird beauftragt diese auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |