Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Mit Eingang vom 04.01.2017 reichte das Bestattungsinstitut Busch Preiserhöhungen zum Grabmachervertrag vom 19.12.2012 ein. Danach können alle zwei Jahre die Entschädigungssätze als Festpreise neu vereinbart werden. Von einer Preiserhöhung in 2015 konnte das Bestattungsunternehmen absehen, jedoch führten nach dessen Angaben allgemeine Preis- und Lohnentwicklungen nun zu einer Preiserhöhung.

 

Nach der ersten Vorstellung im Gemeinderat in der Sitzung am 26.01.2017 wurde dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Der Bürgermeister sollen noch einmal mit Herrn Busch über die Preiserhöhung sprechen und verhandeln.

 

Das Gespräch fand am 14.03.2017 im Rathaus statt. Hierbei erläuterte der Bestatter die Besonderheiten des Friedhofs in Altenbuch. Als Ergebnis der Verhandlungen wurde eine neue Preiserhöhung ab 01.04.2017 vorgelegt.

 

Die Preiserhöhung zieht auch eine Änderung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung wie folgt nach sich:

 

 

ÄNDERUNGSSATZUNG

der Abgabensatzung zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Altenbuch

(Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung)

 

 

Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Altenbuch  folgende Abgabensatzung:

 

§ 1

 

§ 3 Abs. 1 der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung erhält folgende Neufassung (die Änderungen wurden in rot dargestellt, die bisherigen Preise informativ aufgeführt):

 

Preise bisher

(informativ)

(1)  Die Bestattungsgebühren betragen:

1.   Herstellung, Öffnung und Schließung

a)  eines Urnengrabes                                                                   130,00 €             99,00

Zuschlag bei Beisetzung:

a.  nach 17:00 Uhr, Person/Std (bisher pauschal)                 42,00 €             24,75

b.  Samstag - keine Urnenbestattungen                                                                      49,50

 

b)  eines Kindergrabes                                                                   160,00 €             142,00

Zuschlag bei Beisetzung:

a.  nach 17:00 Uhr, Person/Std                                              42,00 €             35,50

b.  am Samstag, pauschal                                                   130,00 €             100,00

 

c)  eines Einzel- / Familiengrabes                                                  380,00 €             360,00

Zuschlag bei Beisetzung:

a.  nach 17:00 Uhr, Person/Std                                              42,00 €             71,50

b.  am Samstag, pauschal                                                   130,00 €             100,00

 

d)  eines Einzel-/ Familiengrabes als Tiefgrab                               440,00 €             410,00

Zuschlag bei Beisetzung:

a.  nach 17:00 Uhr, Person/Std                                              42,00 €             87,00

b.  am Samstag, pauschal                                                   130,00 €             100,00

 

2.   Umbettung einer Urne                                                                     130,00 €             99,00

3.   Umbettung (Erdbestattung bis 10 Jahre)                                        770,00 €             645,00

4.   Umbettung (Erdbestattung ab 10 Jahre)                                         600,00 €             493,00

5.   Bestattungsordner, pro Std.                                                               42,00 €             38,00

Zuschlag bei Bestattungen am Samstag zuzüglich                        50 %                 25%

auf Endbetrag                                                                                                          

6.   Grabstelle zur Bestattung vorrichten                                                 45,00 €

7.   Blumenschmuck auflegen                                                                 40,00 €             38,00

8.   a)  Abräumen des Grabplatzes                                                          40,00 €             38,00

b)  sonstige notwendige unvorhergesehene Arbeiten,

    wie beispielsweise Entfernung von vorhandenen Grab-

    einfassungen und Fundamenten, Wurzelstöcken, Frost

    etc., jeweils nach Zeitaufwand pro Person/Std.                          42,00 €             38,00

 

9.   Bestellung von Sargträgern pro Träger                                             72,00 €             57,98

Zuschlag bei Bestattungen am Samstag zuzüglich                           50 %                            

auf Endbetrag                                                                                                            

 

Beerdigungen an einem Sonntag sind nur in Ausnahmen für Beisetzungen

von Pfarrern oder anderen Würdenträgern möglich.

Sonntagszuschlag erfolgt in Höhe von 100 % auf den jeweiligen Grabpreis.

 

Die Gebühren nach Nr. 1-9 verstehen sich jeweils zuzüglich der

gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.04.2017 in Kraft.

 

 

 

Altenbuch, den

Gemeinde Altenbuch

 

 

 

Andreas Amend

1. Bürgermeister

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der vorgeschlagenen Preiserhöhung des Bestattungsunternehmens Busch, Wertheim zum Grabmachervertrag vom 19.12.2012 zu und beschließt die Änderungssatzung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Altenbuch.

Bürgermeister Amend wird beauftragt diese auszufertigen und bekanntzumachen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0