Mit
Eingang vom 04.01.2017 reichte das Bestattungsinstitut Busch Preiserhöhungen
zum Grabmachervertrag vom 19.12.2012 ein. Danach können alle zwei Jahre die
Entschädigungssätze als Festpreise neu vereinbart werden. Von einer
Preiserhöhung in 2015 konnte das Bestattungsunternehmen absehen, jedoch führten
nach dessen Angaben allgemeine Preis- und Lohnentwicklungen nun zu einer
Preiserhöhung.
Nach
der ersten Vorstellung im Gemeinderat in der Sitzung am 26.01.2017 wurde dieser
Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Der Bürgermeister sollen noch einmal mit
Herrn Busch über die Preiserhöhung sprechen und verhandeln.
Das
Gespräch fand am 14.03.2017 im Rathaus statt. Hierbei erläuterte der Bestatter
die Besonderheiten des Friedhofs in Altenbuch. Als Ergebnis der Verhandlungen
wurde eine neue Preiserhöhung ab 01.04.2017 vorgelegt.
Die
Preiserhöhung zieht auch eine Änderung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und
Bestattungssatzung wie folgt nach sich:
ÄNDERUNGSSATZUNG
der Abgabensatzung zur Satzung über die öffentlichen
Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Altenbuch
(Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung)
Auf
Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die
Gemeinde Altenbuch folgende
Abgabensatzung:
§ 1
§ 3 Abs. 1 der Abgabensatzung
zur Friedhofs- und Bestattungssatzung erhält folgende Neufassung (die
Änderungen wurden in rot dargestellt, die bisherigen Preise informativ
aufgeführt):
Preise bisher
(informativ)
(1) Die Bestattungsgebühren betragen:
1.
Herstellung, Öffnung
und Schließung
a)
eines Urnengrabes 130,00 € 99,00
Zuschlag bei Beisetzung:
a.
nach 17:00 Uhr, Person/Std (bisher pauschal) 42,00 € 24,75
b.
Samstag - keine
Urnenbestattungen 49,50
b)
eines
Kindergrabes 160,00 € 142,00
Zuschlag bei Beisetzung:
a.
nach 17:00 Uhr, Person/Std 42,00 € 35,50
b.
am Samstag,
pauschal 130,00 € 100,00
c)
eines Einzel- /
Familiengrabes 380,00 € 360,00
Zuschlag bei Beisetzung:
a.
nach 17:00 Uhr, Person/Std 42,00 € 71,50
b.
am Samstag,
pauschal 130,00 € 100,00
d)
eines Einzel-/
Familiengrabes als Tiefgrab 440,00 € 410,00
Zuschlag bei Beisetzung:
a.
nach 17:00 Uhr, Person/Std 42,00 € 87,00
b.
am Samstag,
pauschal 130,00 € 100,00
2.
Umbettung einer
Urne 130,00 € 99,00
3.
Umbettung
(Erdbestattung bis 10 Jahre) 770,00 € 645,00
4.
Umbettung
(Erdbestattung ab 10 Jahre) 600,00 € 493,00
5.
Bestattungsordner,
pro Std. 42,00 € 38,00
Zuschlag bei Bestattungen
am Samstag zuzüglich 50 % 25%
auf Endbetrag
6.
Grabstelle zur
Bestattung vorrichten 45,00
€
7.
Blumenschmuck
auflegen 40,00 € 38,00
8.
a) Abräumen des Grabplatzes 40,00 € 38,00
b) sonstige notwendige unvorhergesehene
Arbeiten,
wie beispielsweise Entfernung von
vorhandenen Grab-
einfassungen und Fundamenten,
Wurzelstöcken, Frost
etc., jeweils nach Zeitaufwand pro
Person/Std. 42,00 € 38,00
9.
Bestellung von
Sargträgern pro Träger 72,00 € 57,98
Zuschlag bei Bestattungen am Samstag zuzüglich 50 %
auf Endbetrag
Beerdigungen
an einem Sonntag sind nur in Ausnahmen für Beisetzungen
von Pfarrern
oder anderen Würdenträgern möglich.
Sonntagszuschlag erfolgt in Höhe von 100 %
auf den jeweiligen Grabpreis.
Die Gebühren nach Nr.
1-9 verstehen sich jeweils zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.04.2017
in Kraft.
Altenbuch, den
Gemeinde Altenbuch
Andreas Amend
1. Bürgermeister
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der vorgeschlagenen Preiserhöhung des Bestattungsunternehmens Busch, Wertheim zum Grabmachervertrag vom 19.12.2012 zu und beschließt die Änderungssatzung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Altenbuch.
Bürgermeister Amend wird beauftragt diese auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |