Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2017, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes über das Ratsinformationssystem ausgehändigt.

 

Die Vorlage des Haushaltskonsolidierungskonzeptes musste bis Mitte März 2017 erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.

 

Einzelne Fragen aus den Reihen des Gemeinderates wurden durch Bürgermeister Amend und dem Kämmerer Schlegel beantwortet.

 

 

Zum Haushaltsplan nachfolgend die:

 

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Altenbuch

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2017

 

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                             2.086.800 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                      1.269.500 €

ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                                        150.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1)    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe         360 v.H.

b)    Für die Grundstücke                                                   360 v.H.

2)    Gewerbesteuer                                                                 360 v.H.

 

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                        340.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft

 


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017.

Er nimmt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0