Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Bgm. Aulbach erläuterte, dass die Kath. Kirchenstiftung Altenbuch der Gemeinde Altenbuch eine Vereinbarung für die Kindertageseinrichtung und Tagespflege vorgelegt habe, die unter anderen eine kaum abzuschätzende finanzielle Belastung für die Gemeinde darstellen kann.

Das Vertragswerk wurde dem Landratsamt Miltenberg (Kommunalaufsicht) zur Prüfung vorgelegt. Dem Gemeinderat wurde die Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 27.09.06 zur Kenntnis gegeben.

 

Bgm. Aulbach betonte, dass die Kindergärten eine Pflichtaufgabe der Gemeinde seien und selbstverständlich die Gemeinde dem Kindergartenträger bei der Ausübung der hoheitlichen Maßnahme unterstützen wird. Allerdings warnt er eindringlich nicht einen Freibrief (Übernahme des Betriebskostendefizits) auszustellen.

Vielmehr verwies er darauf, dass bisher keine Beteiligung an den Betriebskostendefizite seitens des Kindergartens gefordert und immer gut mit den Mittel gewirtschaftet wurde.

Weiterhin sah er es als sinnvoll an im Voraus über anfallende Kosten informiert zu werden bzw. im Nachhinein und dann nur auf Antrag Kosten zu übernehmen.

 

Gemeinderat Hepp verließ den Sitzungssaal zwischen 21.07 und 21.09 Uhr.

 

Gemeinderat Hruby war der Ansicht, dass man sich kostenmäßig nicht festzulegen und Zuschüsse nur auf Antrag bzw. mit Gemeinderatsbeschluss zu gewähren.

 

Gemeinderätin Bandemer sprach sich ebenfalls gegen einen Vertragsabschluss aus.

 

Gemeinderat Hruby regte weiterhin an, dass sich Bgm. Aulbach bei den Bürgermeistertreffen bei Kollegen über deren Vorgehensweise oder auch beim Bayer. Gemeindetag erkundigen sollte.


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt, ausgehend von der jahrzehntelangen Praxis, auch künftighin ohne Vertragswerk, im Bedarfsfall auf Anforderung und jeweiliger finanzieller Möglichkeiten, den Betrieb des Kindergartens durch die Kath. Kirchenstiftung Altenbuch zu unterstützen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

8

8

0