Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Den Verbandsräten wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, sowie die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2017 übermittelt.

 

Verbandsrat Amend erwähnte die im Haushaltsplan vorgesehene Bausumme zur Sanierung der Schule und erinnerte auch hier nochmal an die sinkenden Schülerzahlen. Diese dürften sich nicht weiter verschlechtern, sonst ist die Sanierung nicht rentabel.

 

Für Verbandsrat Wolz ist die Sanierung mit dieser einmaligen Förderung zwingend erforderlich, ansonsten sieht er den Schulstandort Faulbach gefährdet.

 

Nach Verbandsrätin Kappes kann der Verband nur mit weiteren Gesprächen, unter anderem mit Collenberg, Einfluss auf die Schülerzahlen nehmen.

 

 

Haushaltssatzung

des

Schulverbandes Faulbach

Landkreis Miltenberg

für

das Haushaltsjahr 2017

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                 838.900  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                   473.000  Euro

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Betriebskostenumlage

1.    Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                            699.200,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2016 auf 233 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.000,86 € festgesetzt.

 

Investitionsumlage

1.    Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll wird auf                                                      13.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).

2.    Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2016 auf 233 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 55,79 € festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  140.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft

 



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

7

7

7

0