Den
Verbandsräten wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, sowie die
Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2017 übermittelt.
Verbandsrat
Amend erwähnte die im Haushaltsplan vorgesehene Bausumme zur Sanierung der
Schule und erinnerte auch hier nochmal an die sinkenden Schülerzahlen. Diese
dürften sich nicht weiter verschlechtern, sonst ist die Sanierung nicht
rentabel.
Für
Verbandsrat Wolz ist die Sanierung mit dieser einmaligen Förderung zwingend
erforderlich, ansonsten sieht er den Schulstandort Faulbach gefährdet.
Nach
Verbandsrätin Kappes kann der Verband nur mit weiteren Gesprächen, unter
anderem mit Collenberg, Einfluss auf die Schülerzahlen nehmen.
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes
Faulbach
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2017
Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen
Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit 838.900 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 473.000 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf
699.200,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf
die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2016 auf 233 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.000,86 € festgesetzt.
Investitionsumlage
1.
Der
durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll
wird auf
13.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die
Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2016 auf 233 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 55,79 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 140.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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