Sitzung: 24.04.2017 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0
Kämmerer Schlegel teilte dem Gremium mit, dass sich der Ansatz für die Anschaffung eines neuen Prozessleitrechners in Höhe von 13.000 € vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt verschiebt.
Aus diesem Grund erhöht sich das Volumen des Vermögenshaushaltes von bisher 388.200 € auf nunmehr 401.200 €.
Im Ratsinformationssystem wird sowohl die abgeänderte Vorbemerkung zum Haushaltsplan, als auch die nachfolgende Haushaltssatzung abgeändert.
Im Anschluss verlas der Kämmerer die nachfolgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
des
Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2017
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.110.400 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 401.200 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Betriebskostenumlage
Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2017 bis einschl. 31.12.2017 1,95 Euro + 7 % MWSt.
2. Investitionsumlage
Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 25.000 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist lt. Verbandssatzung das Verhältnis der im letzten Jahr im Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder abgenommenen Wassermenge.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 160.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |