Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, sowie  die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2017 übermittelt.

 

Kämmerer Schlegel teilte dem Gremium mit, dass sich der Ansatz für die Anschaffung eines neuen Prozessleitrechners in Höhe von 13.000 € vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt verschiebt.

Aus diesem Grund erhöht sich das Volumen des Vermögenshaushaltes von bisher 388.200 € auf nunmehr 401.200 €.

Im Ratsinformationssystem wird sowohl die abgeänderte Vorbemerkung zum Haushaltsplan, als auch die nachfolgende Haushaltssatzung abgeändert.

 

Im Anschluss verlas der Kämmerer die nachfolgende Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

 

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe 

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2017

 

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1  des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)  und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband  folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          1.110.400          

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit             401.200                     

ab.

 

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

1.    Betriebskostenumlage

Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2017 bis einschl. 31.12.2017   1,95 Euro + 7 % MWSt.

 

 

2.    Investitionsumlage

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 25.000 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist lt. Verbandssatzung das Verhältnis der im letzten Jahr im Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder abgenommenen Wassermenge.

 

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                      160.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

 



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0