Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2017, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ausgehändigt. Bürgermeisterin Kappes verlas nochmals für alle Anwesenden die Vorbemerkungen des Kämmerers zum Haushaltsplan.

 

Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes musste bereits bis zum 17.03.2017 erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.

 

Die Vorberatung des Haushalts durch den Finanzausschuss der Stadt Stadtprozelten fand am 09.03.2017 statt.

 

Stadtrat Schwind fragte anschließend, warum die Pro-Kopf-Verschuldung gesunken sei, obwohl die Verschuldung der Stadt im vergangenen Jahr wieder gestiegen ist.

 

Kämmerer Schlegel teilte diesbezüglich mit, dass dies mit der Veränderung der Einwohnerzahlen zusammenhängt. Im Vorjahr konnten nur 1.505 Einwohner hierfür berücksichtigt werden, für den diesjährigen Haushalt wurden 1.550 Einwohner zu Grunde gelegt.

 

Für die CSU-Fraktion des Stadtrates gab zweiter Bürgermeister Walter Adamek seine Stellungnahme ab. In der Sitzung des Finanzausschusses wurde in Zusammenarbeit mit dem Kämmerer ein genehmigungsfähiger Haushalt erarbeitet, der mit Augenmaß gestrickt sei.

Einerseits wurde die Innenentwicklung mit den Planungskosten für die Umgehungsstraße mit Hochwasserschutz, sowie die Umlegung von Bauland in der Ringstraße eingeplant. Mögliche Förderungen wurden dabei berücksichtigt. Nach Abschluss der Planungen für die Umgehung werden diese Vorleistungen auch wieder erstattet, bzw können auf die dann anfallenden Baukosten angerechnet werden.

 

Eine  weitere wichtige Stütze in Stadtprozelten und Neuenbuch sind unsere Feuerwehren. Nach Abfrage der jährlichen Bedarfspläne wurden im Haushalt rund 57.000 € eingeplant, um notwendige Ausrüstungsgegenstände zu ersetzen, bzw. neu anzuschaffen. Außerdem wurde in den zwei folgenden Finanzplanungsjahren die Anschaffung von drei neuen Feuerwehrfahrzeugen berücksichtigt.

 

Herr Adamek empfiehlt von Seiten der CSU-Fraktion dem vorgelegten Haushaltsplan mit der dazugehörigen Satzung zuzustimmen.

 

 

Stadtrat Hartmuth Piplat sprach für die SPD-Fraktion von keinem Traumhaushalt, jedoch gibt es auch keinen Grund zum Klagen.

Haushalte anderer Gemeinde kommen zwar ohne Neuverschuldungen aus, jedoch hat Stadtprozelten zu viele Baustellen. Die Summe aller Umstände, sowie Einwohnerverluste haben ein Umdenken im Stadtrat erwirkt. Probleme werden gemeinsam angegangen und nicht weg geschaut.

Aus der Zeit des Sparens liegen keine Rücklagen vor, dennoch werden nach Fördermöglichkeiten gesucht und auch gefunden. Somit können die notwendigen Investitionen auch getätigt, bzw. geplant werden. Immerhin betragen die Kosten der Planungen für die Umgehung mit Hochwasserschutz mittlerweile rund 1 Mio. €, welche wie bereits erwähnt zurückerstattet, bzw. an den Baukostenanteil angerechnet werden. Auch sind aus seiner Sicht weitere Investitionen notwendig.

 

Die Finanzplanung zeigt, dass die Kredite auch zurückgezahlt werden können. Zuletzt sprach er noch seinen Dank an den Kämmerer für die gute Zusammenarbeit und Vorbereitung des Haushaltes aus.

 

Anschließend verlas Kämmerer Schlegel die nachfolgende Haushaltssatzung:

 

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2017

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Stadtprozelten  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                       3.104.100 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                         1.851.000 €

ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-

Fördermaßnahmen wird auf                                                                                                   380.000 €

festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1)    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                           360 v.H.

b)    Für die Grundstücke   (B)                                                                   360 v.H.

 

2)    Gewerbesteuer                                                                                         380 v.H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                          500.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017.

Er nimmt das Haushaltskonsolidierungskonzept zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0