Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

-       Die Länge der Grenzgarage ist beschränkt auf 7,5 m; geplant sind 9 m.

 

Hierfür müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Der Bebauungsplan ist aus 1978; mittlerweile sind Grenzgaragen bis zu 50 m²-Grundfläche auf 9 m Grenzbebauung verfahrensfrei (geplante Garage insgesamt mit Anbau rd. 80 m²). Die Verlängerung der Garage liegt komplett im Hang. Für unterirdische Bauwerke fallen keine Abstandsflächen an.

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Heiko Herbeck, Eichenstr. 5, 97901 Altenbuch zur Garagenerweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 308/3, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der Länge für Grenzgaragen lt. dem Bebauungsplan „Sau- und Sandäcker II“ wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

9

0