Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Verbandsvorsitzender Haider führte aus, dass es für die Feststellung des Zulaufes (Einzugsgebiet) notwendig ist, zwei Grundwassermessstellen einzurichten. Hierbei könnten auch Erkenntnisse über die Deckschichten gewonnen werden.

 

Die Einrichtung dieser Grundwassermessstellen wäre ohnehin für den weiteren Ablauf der Brunnenerschließung notwendig gewesen und müsse jetzt zur Erlangung der erforderlichen Erkenntnisse vorgezogen werden. Sowohl er, als auch das Ing.-Büro gehen von positiven Deckschichten aus. Klare Aussagen könnten jedoch nur die geforderten Bohrungen erbringen.

Außerdem sei die Bohrfirma bereits vor Ort und müsste ihre entsprechenden Gerätschaften nur umsetzen.

 

Bei einer Erschließung von Brunnen in der Quartärschicht in ca. 40 m Tiefe komme, nach Aussage des Ing.-Büros HG eine Kostenersparnis für den Verband zu tragen.

 

Zur Anfrage von Verbandsrat Ullrich, erklärte er, dass die Wassergewinnung im Quartärbereich, lt. Aussage des Ing.-Büros, keine negativen Auswirkungen auf die spätere Festsetzung des Schutzgebietes mit sich bringe. Dies im Hinblick vor allem auf die angetroffenen guten Deckschichten.

 

Zu einer weiteren Anfrage von Verbandsrat Ullrich erklärte er, dass die angetroffenen Nitratwerte wahrscheinlich auf die landwirtschaftliche Nutzung im Einzugsgebiet zurückzuführen sind.

 

 


Die Verbandsversammlung beschließt die Arbeiten für die Einrichtung von zwei Grundwassermessstellen an die Firma E + M Bohr-GmbH, 95030 Hof (Saale) auf der Grundlage des geprüften Nachtragsangebotes vom 17.11.2006 zum Angebotspreis von 39.014,98 € zu vergeben.

 

Das Ing.-Büro HG, Gießen, wird ermächtigt, der vorgenannten Firma im Bedarfsfalle den Auftrag für die Ausführung einer zusätzlichen 2“-Grundwassermessstelle gemäß Pos. 5 des vorgenannten Angebotes zu erteilen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

10

10

10

0