Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

In den 90er Jahren wurde über das Büro Innolab dann über Frau Hoffmann für die gewerblichen Einleiter in den Mitgliedsgemeinden ein Abwasserkataster geführt. Die Beauftragung erfolgte damals über den Verband. Die auf die jeweilige Gemeinde entfallenden Kosten waren von derselben zu tragen und wurden zumindest teilweise von dort auch an die Betriebe weiterverrechnet.

Der Verband stellte für die Untersuchungen auch das Klärwärterpersonal ab.

 

Die Fortführung der Kataster wurde seinerzeit nicht weiterbetrieben, sondern in einigen Sitzungen zwar angesprochen aber mehr oder weniger den Gemeinden freigestellt, da die im Rahmen der Untersuchungen festgestellten Einwohnergleichwerte für die Berechnungen des Verbandes nicht mehr relevant waren.

 

Kollege Riedel regt seit einiger Zeit – vor allem unter Hinweis auf die Feststellung von Starkverschmutzern – an, diese Kataster weiterzuführen.


Die Verbandsversammlung beschließt die Abwasserkataster für die gewerblichen Betriebe der Mitgliedsgemeinden weiterzuführen. Die Beauftragung der Untersuchungen erfolgt über den Verband, der hierfür auch sein Personal zu Verfügung stellt. Die Kosten der Katasterfortführung sind von jeder Gemeinde für ihre jeweils untersuchten Betriebe selbst zu tragen. 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

14

13

13

0

 

 

Zur Anfrage, wer die Katasterarbeiten durchführen soll, wurde allgemein befürwortet, dass dies von Frau Hoffmann wieder erledigt wird nachdem derselben die Gegebenheiten bereits bekannt sind.

 

Bgm. Riedel bat noch darum, sich über die Auswirkungen der „4 von 5 Regelungen“ in Bezug auf die Messungen des WWA´s an der Kläranlage zu informieren.