Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Bgm. Aulbach führte hierzu die Stellungnahme der Verwaltung aus:

 

Der Konzessionsvertrag mit der eon läuft in 2 Jahren aus und wurde bundesweit von uns ausgeschrieben (gesetzliche Fristen). Bis zum Ende der Bewerbungsfrist (31.10.06) hat sich niemand außer die eon beworben.

 

Der vorgelegte Vertrag entspricht dem Muster des Bayer. Gemeindetages.

 

Folgende Entscheidungen sind von der Gemeinde zu treffen.

 

§ 5 Nr. 2: Änderung der Versorgungsanlagen:

 

Alternative 1: 

Die hierfür notwendigen Kosten (Folgekosten) tragen die Gemeinde und das EVU je zur Hälfte.

 

Alternative 2:

Die Gemeinde führt die Tiefbauarbeiten einschließlich der Wiederherstellung der Oberfläche auf eigene Kosten durch. Die Arbeiten der Anlagen des EVU führt dieses auf eigene Kosten durch.

 

Bisher:

  1. In den ersten 5 Jahren Kosten je ½
  2. In den darauffolgenden 5 Jahren Kosten 1/3 Gemeinde, 2/3 ÜWU
  3. Danach Veranlasser zu 100%

 

Vorschlag: Alternative 1 ist gängig für kleine Kommunen.

 

§ 8 Vertragsdauer:

 

Alternative 1:

Dieser Vertrag tritt am 01.01.09 in Kraft und läuft 20 Jahre (31.12.28). Die Bekanntmachungsregelung in § 46 Abs. 3 EnWG ist zu beachten.

 

Alternative 2:

Dieser Vertrag tritt am 01.01.09 in Kraft und läuft 10 Jahre. Er verlängert sich um weitere 10 Jahre, falls er nicht 3 Jahre vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Bekanntmachungsregelung in § 46 Abs. 3 EnWG ist zu beachten.

 

Bisher: Vertragslaufzeit 20 Jahre.

 

Vorschlag: Alternative 1.

 

§ 4 Nr. 2 Konzessionsabgabe:

 

Anmerkung:

Die Konzessionsabgabe bleibt wie bisher erhalten:

 

Tarif Schwachstrom                                      1,32 ct/kWh

Tarif Strom (nicht Schwachstrom)               0,61 ct/kWh

Sondervertragskunden                                 0,11 ct/kWh.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt vorgelegten Konzessionsvertrag mit der Fa. e-on Bayern AG, 97064 Würzburg vom 01.08.06 zu.

 

Zu § 5 Nr. 2: Änderung der Versorgungsanlagen wird die Alternative 1 (Die hierfür notwendigen Kosten (Folgekosten) tragen die Gemeinde und das EVU je zur Hälfte)

 

und

 

zu § 8 Vertragsdauer wird die Alternative 1 (Dieser Vertrag tritt am 01.01.09 in Kraft und läuft 20 Jahre (31.12.28). Die Bekanntmachungsregelung in § 46 Abs. 3 EnWG ist zu beachten.)

 

gewählt.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Konzessionsvertrag abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

9

9

0