Nach Einsicht in die Planunterlagen und Beschlussvorlage der Verwaltung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Andreas Schmitt, Steinbrunnstr. 9, 97901 Altenbuch zur Tektur zu 643/98 Antrag auf Fassadenänderung – bauliche Änderung – Wohnhaus mit Garagengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr.: 1625/37, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Hinsichtlich der Überschreitung des Bebauungsplanes „Trieb-/Steinbrunnäcker“ bezüglich der talseitigen Traufhöhe wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
9 |
9 |
0 |