Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8

Bgm. Aulbach führte hierzu die Stellungnahme der Verwaltung aus und gab dem Gemeinderat Einsicht in die Planungsunterlagen.

 

Im Bauvoranfrageverfahren soll nur geklärt werden, ob eine Gerätehallenbebauung hier generell möglich ist. Der Bauherr ist in seiner Tiefenfestlegung flexibel.

 

Geplant ist eine Halle aus Porenbeton (24cm) von ca. 8 auf 9 m – Höhe 3m mit einem Satteldach von 38 Grad.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

 

Der Bauherr ist als Forstwirt im Forstbetrieb Rothenbuch tätig und hält dafür entsprechende Arbeitsgeräte vor. Dies wird auch durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten (Herrn Adameck) bestätigt. Zudem hat Herr Leimeister einen Nebenerwerb „Fertigung und Vertrieb von Brennholz.

Da die bisherige Unterstellmöglichkeit nicht mehr genutzt werden darf, benötigt Herr Leimeister dringend eine Gerätehalle zur Ausübung seines Berufes.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.

 

Für diese Fläche ist im Flächennutzungsplan noch Wohnbaufläche vorgesehen (Reststück vom Bebauungsplan Höllgrund) im Anschluss an diese Flächen war eine Ausweisung für ein Hallengebiet in der 2. Flächennutzungsplanänderung vorgesehen.

 

Dem § 35 BauGB liegt der Gedanke zu Grunde, dass im Außenbereich das Bauen grundsätzlich unterbleiben soll.

 

Gemeinderat Hruby war der Ansicht, dass man nicht im Vorfeld, vor dem Abschluss des Flächennutzugnsplanänderungsverfahrens hierüber eine Entscheidung treffen sollte. Zudem hätte man mit dieser massiven Halle dann definitiv eine Halle im Wohngebiet. Es sei auch noch offen, ob bzw. wie die Verknüpfung mit dem zukünftigen Hallengebiet aussehen soll.  

 

Im Gemeinderat wurde hierüber diskutiert.

 

Abschließend kam man dahingehend überein, die Bauvoranfrage nicht zu genehmigen. Vielmehr soll das erst der Abschluss des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens abgewartet werden.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der Bauvoranfrage des Herrn Leimeister Thomas, Leichgasse 19, 97901 Altenbuch, zum Neubau einer Gerätehalle auf dem Grundstück Fl.Nr.: 2159, Gemarkung Unteraltenbuch nicht zu, da sich in dieser Bereich z.Zt. im 2. Flächennutzungsplanänderungsverfahren befindet. Im Anschluss an das Baugebiet „Höllgrund“ sollen zwar Hallenbauplätze ausgewiesen werden, wobei noch nicht festgelegt wurde, ob Pufferzonen zu den Bauplätzen bzw. auch noch zusätzliche Bauplätze ausgewiesen werden.  


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

9

8

1

 

Gegenstimme Gemeinderat Spatz.