Beschluss: Kenntnis genommen

Bgmin. Kappes gab das Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 29.11.06 zur Kenntnis.

 

Hiernach war bisher die Hauptstraße 148 „Wirtshausschild“ in die Denkmalliste eingetragen. Im Rahmen einer Ortseinsicht durch das Landesamt für Denkmalpflege, LRA Miltenberg und Vertretern der Stadt wurde festgestellt, dass das Gebäude selbst die Voraussetzungen für die Eintragung als Baudenkmal in die Denkmalliste erfüllt.

 

Das Schreiben dient der vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Stadt. Die Stadt bekommt so Gelegenheit sachliche Ergänzungen und Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mitzuteilen. Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft beziehen. Einwendungen, die sich gegen die Folgen der Denkmalfestlegung richten sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen. Im Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.

 

In der sich anschließenden Diskussion ging es grundlegend um die Auswirkungen der Aufnahme des Gebäudes in die Denkmalliste.

Seitens verschiedener Stadträte wurden Bedenken dahingehend geäußert, dass dann der vom Stadtrat genehmigte Abbruch mit Ersatzbau nicht mehr zum Tragen kommt.

 

Die Aufnahme in die Denkmalliste steht nicht nur im Widerspruch zu dem Beschluss des Stadtrates, sondern auch zu den Wünschen der Eigentümer.

 

Wie schon bei der seinerzeitigen Diskussion über den Abbruchantrag mit den Eigentümern äußerten sich verschiedene Stadträte für die Erhaltungswürdigkeit des Gebäudes im Gesamtstraßenbild, während andere für ein Entgegenkommen an die Eigentümer appellierten.

 

Nach eingehender Diskussion sprach sich der Stadtrat gegen die von der Verwaltung vorgelegte Beschlussfassung aus.

 

Dem Landesamt für Denkmalpflege soll mitgeteilt werden, dass der Stadtrat das Schreiben zur Kenntnis genommen hat und darauf hinweist, dass der rückwärtige Bereich des Anwesens Hauptstraße 148 nicht in die Denkmalliste aufgenommen werden sollte, nachdem es sich bei diesem baulichen Teil um einen Neubau handelt. 

 

Ein Beschluss hierüber wurde nicht gefasst.

 

Stadtrat Schnellbach regte noch an, dass in der nächsten Bürgerversammlung die Bürger in dieser Angelegenheit ihre Meinung äußern sollten.