Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die Stadt Stadtprozelten wird als Träger Öffentlicher Belange zum Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes „Bahngelände“ der Stadt Wertheim gem.  § 4 Abs. 1 BauGB gehört.

 

Die Stadt Wertheim beabsichtigt, im Änderungsgebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb in der besonderen Form eines SB-Warenhauses mit einer Verkaufsfläche von 4.150 m² zu schaffen. Ferner soll der östlich der Bahnhofstraße liegende Bereich der ehemaligen Gleisanlagen (Bahnbrache) als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Es sollen weiterhin die Planungsrechtlichen Grundlagen für die Schaffung von Wohnraum gelegt werden.

 

Die Stadt Wertheim wird das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes parallel durchführen.


Die Stadt Stadtprozelten nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes „Bahngelände“ der Stadt Wertheim als Träger Öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

 

Seitens der Stadt Stadtprozelten werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0