Die Gemeinde Altenbuch wird als Träger Öffentlicher Belange zum Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes „Bahngelände“ der Stadt Wertheim gem. § 4 Abs. 1 BauGB gehört.
Bürgermeister Aulbach erläuterte hierzu, dass die Stadt Wertheim
beabsichtigt, im Änderungsgebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb in der besonderen Form einen
SB-Warenhauses mit einer Verkaufsfläche von 4.150 m² zu schaffen.
Ferner soll der östlich der Bahnhofstraße liegende Bereich der ehemaligen
Gleisanlagen (Bahnbrache) als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
Es sollen weiterhin die Planungsrechtlichen Grundlagen für die Schaffung
von Wohnraum gelegt werden.
Die Stadt Wertheim wird das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes parallel durchführen.
Im Gremium entstanden Fragen warum hierzu die Gemeinde Altenbuch gehört wird.
Hierzu erklärte Bürgermeister Aulbach, dass die öffentlichen Belange der umliegenden Gemeinden gehört werden müssen.
Die Gemeinde Altenbuch nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes „Bahngelände“ der Stadt Wertheim als Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Seitens der Gemeinde Altenbuch werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
9 |
9 |
0 |