Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Bürgermeister Aulbach gab dem Gemeinderat bekannt, dass der neu gegründete und eingetragene Heimatverein, mit Schreiben vom 29.11.06, einen Antrag auf Überlassung des Schwesternhauses stellt.

 

Um sich ein genaueres Bild vom Vorhaben des Heimatvereins machen zu können forderte Bürgermeister Aulbach eine etwaige Darstellung, wie das Schwesternhaus genutzt werden soll.

 

Diese trug er dem Gremium vor.

 

Der Heimatverein stelle sich das Ganze so vor, das Schwesternhaus als eine Art Heimatmuseum herzurichten.

 

Einzelne Zimmer sollen mit verschiedenen Themen ausgestattet werden.

Als Ideen sind „Wohn-Küche im Spessart“, ein Zimmer mit Schautafeln über die geschichtliche Entwicklung und ein Zimmer mit der Entwicklung der Spessartwälder angedacht.

 

Der Außenbereich soll zur Darstellung handwerklicher Berufe dienen.

 

 

Bürgermeister Aulbach sprach sich für die Überlassung des Schwesternhauses an den Heimatverein aus.

Das Schwesternhaus stehe nun schon jahrelang leer. Lediglich ein Zimmer werde von der Kirche als Abstellraum genutzt.

Die Gemeinde selbst sehe keine Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten.

 

Platz sei ausreichend vorhanden und das Gebäude würde dann endlich wieder „zum Leben erweckt“ werden.

 

 

Gemeinderatsmitglied Ulrich warf ein, wie es dann mit den Kosten aussehe. In wie weit eine Sanierung stattfinden würde und ob und wie sich die Gemeinde daran beteiligen würde.

 

Bürgermeister Aulbach erklärte hierzu, dass der Heimatverein auch hierüber bereits eine Auflistung gemacht habe wie die Aufteilung der Kosten aussehen könnte.

 

Von den Gemeinderatsmitgliedern Bandemer und Geis wurden die Fragen gestellt, in wie weit das Treppenhaus zu betreten oder zu renovieren wäre und ob sich die Gemeinde ein solches Vorhaben überhaupt leisten könne.

 

Bürgermeister Aulbach führte hierzu aus, dass eine detaillierte Ausführung noch ausgearbeitet werden müsse und dann beschlossen wird.

 

Jeder wisse, dass die Haushaltslage, durch die vorangegangenen Projekte wie Kanal- und Straßenausbau, sehr angespannt sei und der Gemeinde nur knapp finanzielle Mittel zur Verfügung stehe.

 

Gemeinderatsmitglied Spatz stimmte dem zu, sprach sich aber für eine

Überlassung des Schwesternhauses an den Heimatverein aus.

Alles weitere könne man dann noch ausarbeiten.

 

2. Bürgermeister Ritzler trug dem Gremium vor, dass die Gründung des Heimatvereines eine sehr gute Sache sei. Die Gemeinde Altenbuch werde durch die Neugründung dieses Vereines sehr bereichert. Eine letztendliche Fertigstellung eines Heimatmuseums würde Jahre dauern, aber allein die Gründung und die Ideen des Heimatvereines seinen eine große Bereicherung für die Gemeinde.

 

Gemeinderatsmitglied Ulrich sprach seine Bedenken aus, ob dann nicht doch viele Kosten auf die Gemeinde zurückfallen würden.

 

Hierzu betonte Bürgermeister Aulbach, dass hier lediglich über die Überlassung der Räumlichkeiten abgestimmt werden soll.

 

Wer sich in wieweit an den Kosten beteiligt muss dann gemeinsam mit dem Heimatverein ausgearbeitet werden.

Sollte der Verein dann die Übernahme von Kosten durch die Gemeinde fordern, entspräche dies wieder einem neuen Antrag über den dann im Gremium

entschieden werden müsse.

 

Es solle nun erst einmal entschieden werden, ob die Gemeinde sich bereit erklärt dem Heimatverein das Schwesternhaus zur Verfügung zu stellen.

Sämtliche Vereinbarung würden dann mit Hilfe der Verwaltung und Absprache mit dem Heimatverein in einem Vertrag festgehalten werden.

 

Gemeinderatsmitglied Spatz fügte noch hinzu, dass durch die ausgebaute Festhalle jeder Verein doch die Möglichkeit habe Feste und Veranstaltungen abzuhalten,

um Geld für die eigenen Interessen zu verdienen.

 

Grundsätzlich wurde sich für die Überlassung des Schwesternhauses an den Heimatverein ausgesprochen.

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Antrag des Heimatvereines Altenbuch – Überlassung des Schwesternhauses – zu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

9

9

0