Sitzung: 31.05.2017 Schulverbandsversammlung SVD
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 0
Zum Haushaltsplan wird auf
die ausgehändigten Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2016 verwiesen.
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes
Dorf-/Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund der Art. 9 des
Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes
über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung
(GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 212.900 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 62.000
Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von
Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 181.500,00
Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2. Für die Berechnung der
Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.
Oktober 2016 auf 94 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.930,85 € festgesetzt.
Investitionsumlage
1. Der durch Beiträge und sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll wird
auf 10.000,00 Euro festgesetzt und
nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt
(Investitionsumlage).
2. Für die Berechnung der
Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.
Oktober 2016 auf 94 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 106,38 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 35.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen
werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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5 |
5 |
0 |