Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Das Grundstück hat derzeit keinen „rechtlichen“ Anschluss zur Erschließungsanlage Oberdorfstraße.

 

Es sollte zusätzlich darauf hingewirkt werden, dass eine Grunddienstbarkeitseintragung zur Sicherung des Hausanschlusses Wasser/Kanal sowie des Zufahrtsrechts eingetragen wird bzw. eine entsprechende Grundstücksverschmelzung mit der Fl.Nr. 45, Gemarkung Oberaltenbuch erfolgt.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

9

0