Das Bauvorhaben liegt im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das Grundstück hat derzeit keinen „rechtlichen“ Anschluss zur Erschließungsanlage Oberdorfstraße.
Es sollte zusätzlich darauf hingewirkt werden, dass eine Grunddienstbarkeitseintragung zur Sicherung des Hausanschlusses Wasser/Kanal sowie des Zufahrtsrechts eingetragen wird bzw. eine entsprechende Grundstücksverschmelzung mit der Fl.Nr. 45, Gemarkung Oberaltenbuch erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
9 |
9 |
0 |