Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9

Mit Schreiben vom 7.6.17 stellt Frau Verena Markert und Herr Sven Gehrig einen Antrag auf Erschließung eines Grundstückes unterhalb der Festhalle.

 

Zuständig für die Bearbeitung ist allein die Gemeinde Altenbuch im Sinne der Planungshoheit der Gemeinde.

 

Bei diesen Grundstücken handelt es sich lt. Flächennutzungsplan um Flächen für den öffentlichen Bedarf und können somit nicht privat baulich genutzt werden.

 

Zudem liegen noch einige private Grundstücke zwischen den angesprochenen Flächen und dem Zuweg zur Festhalle. Auch dieser Zuweg ist nicht zur Erschließung geeignet, da es sich nicht um eine Ortsstraße sondern nur um einen Feld- und Waldweg handelt.

 

Weiterhin weisen wir eindringlichste darauf hin, keine weitere Wohnbebauung in der Nähe zur Festhalle aus immissionsschutzrechtlichen Gründen zuzulassen.

Schon ein Nachbar genügt, um die Nutzung der Festhalle massiv einzuschränken.

 

In 2011 wurde bereits schon einmal – mit mäßigem Erfolgt – versucht, die restlichen privaten Flächen durch die Gemeinde zu erwerben (Preis 8,00 €/m²).

 

Der Antrag wäre somit abzulehnen.

Im Gegenzug sollte versucht werden, die Flächen für die Gemeinde zu erwerben.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

0

9

 

 

Der Antrag wurde somit abgelehnt.